Die Länder setzen sich für eine verbesserte Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ein. Mit einer am 8. Mai 2015 im Bundesrat angenommenen Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, unverzüglich eine Novelle des KWK-Gesetzes vorzulegen, um hocheffiziente Bestandsanlagen zu sichern sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Neubau und Modernisierung zu schaffen. Viele Länder haben eigene Förderprogramme für KWK-Anlagen aufgelegt.
Zur Begründung seiner Initiative führt der Bundesrat an, dass die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme maßgeblich zum Ressourcen- und Klimaschutz beitrage. Im Vergleich zu alternativen Klimaschutzmaßnahmen biete die KWK erhebliche CO2-Einsparpotentiale zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten.
Die Bundesregierung hat sich mittlerweile vom Ziel verabschiedet, den Anteil der Stromerzeugung aus KWK bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Man habe das 25-Prozent-Ziel nicht aufgegeben, es werde sich aber erst später realisieren lassen, gab Michael Groß, wohnungspolitischer Sprecher der SPD, bei einer Debatte im Rahmen der Berliner Energietage zu.
Die Belastung des selbst erzeugten Stroms mit EEG-Umlage seit der Novelle des EEG im August 2014 hat für Verunsicherung gesorgt, vor allem bei kleineren Anlagen, aber auch in der Wohnungswirtschaft. Die Zahl der neu istallierten Mini-KWK-Anlagen ist 2014 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurück gegangen durch den Einbruch bei Mikro-KWK bis zu 2 kW elektrischer Leistung. 4.729 förderfähige Anlagen im Segment bis zu 20 kW elektrischer Leistung wurden installiert. Die zugebaute Leistung in diesem Segment lag bei 37 Megawatt. Während es in den Segmenten der BAFA-Förderung zwischen 2 und 10 kW und bis zu 20 kW zu einer Zunahme der installierten Anlagen kam, ist der Markt vor allem bei den ganz kleinen Mikro-KWK-Geräten erodiert und ging von 1.935 auf 1.147 installierte Anlagen zurück. pgl