Kontrollquote ist häufig gering

Länder sichern Kontrolle der Energieausweise nicht

Kontrolle von Energieausweisen findet kaum statt. © EnBauSa.de

Eine in Zusammenarbeit mit dem Energieberaterverband GIH an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen entstandene Bachelorarbeit stellt dem Gebäudeenergieausweis ein bundesweit schlechtes Zeugnis aus. "Soll der Energieausweis ein wirksames Instrument werden, ist Transparenz sowie eine Ausweitung und Verschärfung von Kontrollen unabdingbar", so der GIH in einer ersten Bewertung. 

Die Energieeinsparverordnung sieht ein dreistufiges Verfahren zur Kontrolle vor. Die erste Kontrollstufe erfolgt elektronisch durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Sie umfasst nur die Plausibilität der Angaben. Für die weiteren Schritte sind Behörden auf Landesebene zuständig. Schritt zwei beinhaltet die Prüfung der Eingabe-Gebäudedaten und Überprüfung der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse einschließlich der abgegebenen Modernisierungsempfehlungen. Schritt 3 sieht eine vollständige Prüfung der Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Energieausweises verwendet wurden, eine Überprüfung der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse einschließlich der abgegebenen Modernisierungsempfehlungen und eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes vor.

Wie oft geprüft werden soll legt die EnEV nicht fest, gefordert wird lediglich unspezifisch die Überprüfung eines "statistisch signifikanten Prozensatzes". Das legen die Länder häufig so aus, dass es wenig Personal bindet und wenig kostet. Ändern könnte es möglicherweise der Bund, indem er einen konkreten zu prüfenden Prozentsatz vorschreibt. Selbst in Baden-Württemberg, einem Bundesland, dem die Analyse ein gutes Zeugnis ausstellt, sind die Zahlen gering. 2016 wurden dort knapp 53.000 Ausweise ausgestellt, geprüft wurden 300 in Stufe 2 und 50 in Prüfstufe 3.

So kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Kontrollverfahren bundesweit unzureichend sind - in manchen Ländern gibt es keine entsprechenden Kontrollstellen, in anderen mangelt es bereits an einer Durchführungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (EnEV). Die fehle nach wie vor in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen, so die Arbeit. In Rheinland-Pfalz ist sogar die Kontrollstelle selbst erst im Aufbau.

Außerdem bewertet die Arbeit die Aussagekraft vor allem von Verbrauchsausweisen häufig als zu niedrig. Das unterstreicht die Position des GIH: "Aus unserer Sicht gehören Verbrauchsausweise ganz aus dem Verkehr gezogen. Im Idealfall sollte im Gebäudeenergiegesetz auf Bedarfsausweisen bestanden werden, die zudem einen verpflichtenden Besuch vor Ort durch einen Energieberater voraussetzen", so der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Nur so könnten der Status Quo erfasst und Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.

Verbrauchsausweise erstellen Bauherren in der Regel online selbst über Online-Portale. Ob die Bauherren die Fragen richtig verstehen und beantworten ist ihnen selbst überlassen. Es gibt wenig Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare. Da keine Kontrollen erfolgen, bleiben Fehler oder absichtliche Falschangaben meist folgenlos.

Auch Experten aus den Landesenergieagenturen sehen den Vollzug als kritisches Thema. Dazu trägt auch die derzeitige Baukonjunktur bei. Die Baubehörden sind ohnehin am Limit mit ihren Kapazitäten, finden nicht genügend Personal und können die Aufgabe der EnEV-Kontrolle kaum stemmen. "Hier muss unbedingt etwas getan werden. Es geht nicht an, dass die EnEV-Kontrollstelle in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einer fünftel Personalstelle ausgestattet ist", so Leppig weiter.

Eine weitere Forderung des Verbands ist, dass bei Beantragung einer Baugenehmigung über die Bauvorlagenverordnung bundesweit sichergestellt wird, dass für das fragliche Gebäude ein sachlich korrekter Energieausweis besteht.

Die Bachelorarbeit zeigt auch auf, dass kein Bundesland offizielle Zahlen der Kontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen veröffentlicht. Nur teilweise haben sie im Rahmen der Bachlor-Arbeit Auskunft erteilt. Teilweise wüssten Hausbesitzer und Unternehmen auch immer noch zu wenig über ihre Anforderungen, so der Mitarbeiter einer Beratungsstelle. Dazu komme, dass sie sich nicht überwacht fühlen und sie in der Regel niemand auf Verstöße hinweise. Der GIH schlägt vor, bei der Neuausstellung von Energieausweisen, die nach zehn Jahren erfolgen muss, auch eine Beratung etwa zu einem Sanierungsfahrplan verpflichtend zu machen. Das können wirksame Anstöße für Sanierung geben. von Pia Grund-Ludwig

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