Zusätzliche Mittel für Mini-KWK und Heizungsoptimierung

Länder pushen Gebäudesanierung mit Kreditbonus

Wer baut oder saniert sollte bei der Planung auch Ländertöpfe berücksichtigen. © Interhyp

Zinsvergünstigte Kredite zur Gebäudesanierung und Energiesparberatung gibt es in zahlreichen Bundesländern

Wer sein Haus sanieren oder ein neues bauen will und dazu einen Kredit benötigt oder Energiesparpotentiale für seine Liegenschaft ermitteln will, sollte sich nicht nur bei der KfW umschauen. Zahlreiche Bundesländer haben mittlerweile Programme aufgelegt, die die zinsvergünstigten KfW-Mittel nochmals billiger machen.

Bayern finanziert seinen Kommunen, aber auch gemeinützigen Einrichtungen und Unternehmen ein Energieeinsparkonzept, das Energieeinsparpotentiale in bestehenden Liegenschaften erhebt. Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts können auch Energieversorgungskonzepte für Neubaugebiete oder Nahwärmekonzepte erstellt werden, wenn regenerativen Energien vorgesehen sind. Ergebnis der Untersuchung sollen konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein. Dafür gibt es je nach Segment zwischen 30 und 50 Prozent der Investitionen als Zuschuss.

Zinsverbilligte Darlehen gibt es insbesondere für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion in Mietwohngebäuden. Gefördert werden Modernisierung, die energieeffiziente Sanierung und der altersgerechte Umbau von Wohngebäuden. Näheres dazu steht im Wegweiser für Energieprojekte der bayerischen Landesregierung.

Das bereits vom Bund subventionierte Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Energieeffizient Sanieren - Kredit" wird zusätzlich vom Land Baden-Württemberg vergünstigt und mit einem besonders niedrigen Zinssatz angeboten. Ergänzt wird die Förderung im Programmteil "Effizienzhaus" derzeit durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent des Darlehens je nach erreichtem Effizienzhausniveau.

Förderfähig ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit maximal 3 Wohneinheiten. Mögliche Einzelmaßnahmen sind unter anderem Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind und Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich der Anpassung und Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen.

Bei Heizungen gibt es Geld für Brennwertkessel und Brennwerttechnik nutzende Wärmepumpen mit Öl oder Gas als Brennstoff, BHKW, Brennstoffzellen oder Erstanschluss an Nah- und Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und thermische Solaranlagen. Für Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Holzvergaser-Zentralheizungen gelten die Anforderungen der Richtlinien des Marktanreizprogrammes.

Auch die Berliner Förderbank IBB verbilligt KfW-Kredite im Rahmen ihrer Programme "IBB Energetische Gebäudesanierung" und "IBB Wohnraum Modernisieren". Die Konditionen berücksichtigen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bauherren.

Die ILB Brandenburg fördert Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen. Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Maßgeblich sind beim Einkommen die letzten zwei Kalenderjahre vor Antragseingang. Weitere Voraussetzung: Die Wohnungen müssen vor dem 3. Oktober 1990 errichtet worden sein und die Kosten der Maßnahme mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Außerdem ist die Förderung nur in bestimmten Gebieten möglich. Nähere Informationen gibt es unter anderem bei speziell in Brandenburg ausgebildeten Gebäudeenergieberatern.

In Hamburg bietet ein Förderlotse einen Überblick über verfügbare Programme. Zuständig für die Förderung in der Hansestadt ist die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. Sie fördert unter anderem den Hamburger Energiepass, der für umfangreiche Maßnahmen verpflichtend ist, wenn man einen Kredit möchte. Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften übernimmt die WK eine Förderung in Höhe von 40 Prozent der für den Energiepass anfallenden Kosten.  Der geht von von einer zweistündigen Beratung durch autorisierte Berater aus. Bei Einzelmaßnahmen ist kein Energiepass notwendig.

Zuschüsse gibt es beispielsweise für Außendämmung je nach Bauart in Höhe von bis zu 8 Euro / m2, für Dämmung der Kellerdecke in Höhe von 4 Euro / m2 und für Wärmeschutzfenster in Kombination mit Außendämmung 20 Euro pro m2.

In Hessen gibt es eine Reihe von Sonderfördertöpfen, unter anderem für Mikro-KWK-Anlagen im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern. Die bezuschusst das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit einem Obulus in Höhe von 1.500 Euro je Anlage, die im Contracting betrieben wird. Förderanträge sind an die Helaba zu richten, Eine Webseite bietet einen Überblick über alle Förderprogramme.

Auch das Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen soll Anreize für die Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum bieten. Als Zielgruppe nennt das Land private Eigentümer und Erbbauberechtigte von selbstgenutztem Wohnraum sowie Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Vermieter von Wohngebäuden. Gefördert werden Wärmedämmung des Daches und der Außenwände, Erneuerung der Fenster und Außentür, Einbau einer Lüftungsanlage, Austausch der Heizung an Wohngebäuden, für die vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Ähnlich wie in anderen Bundesländern gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung des Darlehens der KfW für die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit. Außerdem gibt es ein Sonderprogramm zur energetischen Modernisierung von bestehenden älteren Mietwohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigem Einkommen. Anträge sind an die Wohnraumförderstellen zu stellen.

Rheinland-Pfalz hat sein Programm zur Förderung hocheffizienten Wohnraums im Februar auslaufen lassen. Eine Neuauflage sei vorerst nich geplant,  heißt es aus Mainz.

Das Saarland hat sein Programm Klima Plus Saar unlängst ausgeweitet. Eine Besonderheit ist die Förderung von Konzepten für komplette Kommunen hin zum Konzept einer Null-Emissions-Kommune. Im Heizungsbereich wird die Optimierung von Heizungen gesonders gefördert. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Ersatz von Nachtstromspeicheröfen und von Öl- oder Kohle-Einzelöfen durch effiziente Zentralheizungssysteme. Für kleine Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung gibt es im Saarland in Nichtfernwärmegebieten mindestens 3.000 Euro je Gerät extra zur Bundesförderung. Geld gibt es auch für  Warmwasserbereitung mit Solarkollektoren von mindestens 5 m² für Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 8 m² für Mehrfamiliengebäude. Neu ist auch die zusätzliche Förderung ökologischer Baustoffe mit einer weiteren Erhöhung des Grundfördersatzes um 50 Prozent.

Das Sächsische Energiespardarlehen der Sächsischen Aufbaubank deckt maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens 5.000 Euro bei insgesamt maximal 50.000 Euro je Wohneinheit des geförderten Wohngebäudes. Die Konditionen richten sich nach dem erreichten Energiestandard. Außerdem gibt es einen Zuschuss für die energetische Bewertung der Gebäude. Die Kosten werden zu 100 Prozent übernommen bis zu einer Grenze von 500 Euro.

In Sachsen-Anhalt bietet die landeseigene Investitionsbank in Kooperation mit der KfW Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Maßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden an.

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Förderung von Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen bei der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen wie die Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage sowie Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen.

Neben den Programmen der Bundesländer gibt es noch spezielle Zuschussprogramme einzelner Regionen und Kommunen, vor allem für Passivhäuser. Es macht Sinn, sich vor dem Beginn eines Bau- oder Sanierungsprojekts umzuhören und unterschiedliche Angebote einzuholen. Doch Vorsicht: Manches ändert sich recht kurzfristig, deshalb auf jeden Fall kurz vor Vertragsunterzeichnung noch einmal nachhaken, ob die Konditionen noch gelten. 117Pia Grund-Ludwig

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