Für Solarthermie und Biomasse gibt es regionale Mittel

Länder pflegen eigene Fördertöpfe für Gebäudesanierung

Viele Bundesländer haben eigene Fördertöpfe. © Onigbanjo/Pixelio

Die Bundesländer können mit ihren Förderprogrammen zur Gebäudesanierung eigene inhaltliche Schwerpunkte setzen. Baden-Württemberg unterstützt sein Wärmegesetz, Hessen Passivhauskomponenten und Brandenburg die Stadtsanierung in zukunftsfähigen Fördergebieten. Finanzschwache Länder haben Sonderprogramme eingestellt.

In Baden-Württemberg gewährt die L-Bank beim Umstieg auf Erneuerbare Sonderkonditionen, die über andere öffentliche Fördertöpfe hinausgehen. Das soll Härten durch das landeseigene E-Wärmegesetz ausgleichen.

Förderfähige Anlagen sind unter anderem solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung, Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, effiziente Wärmepumpen und Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe). Die Anlagen müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, die im Programmmerkblatt aufgeführt sind. Unabhängig von den Effizienzvorgaben im Merkblatt werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn sie in Lüftungsanlagen in einem KfW-Effizienzhaus 70 oder besser eingebaut werden.

Die Mittel erhalten natürliche Personen, die die Investition vornehmen, also den Einbau der Heizung in Auftrag geben und die Rechnungen bezahlen. Die Personen müssen selbst in der Immobilie wohnen, aber nicht die Eigentümer sein.

Baden-Württemberg gibt Geld für Sanierungsfahrplan

Fördermittel gibt es in Baden-Württemberg von der L-Bank auch für den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan, mit dem sich das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz teilweise erfüllen lässt. Die Förderung beträgt zwischen 200 Euro für Ein-und Zweifamilienhäuser und 500 Euro für Wohngebäude mit acht oder mehr Einheiten.

Das 10.000-Häuser-Programm in Bayern ist 2016 gestartet, Ende 2018 läuft es wohl endgültig aus. Mittel gibt es im Segment EnergieSystemhaus. Zirka 800 Anträge waren Mitte August 2018 noch möglich. Voraussetzung ist, dass das Gebäude zu mehr als 50 Prozent der beheizten Fläche als Wohngebäude genutzt werden wird. Zum Zeitpunkt der elektronischen Antragstellung darf kein Auftrag für eine Bauleistung beziehungsweise Anlagentechnik erteilt worden sein. In der Sanierung muss mindestens ein Effizienzhaus 115 erreicht werden, im Neubau der Standard Effizienzhaus 55.

Förderfähig beim Technikbonus sind Wärmepumpensysteme mit Wärmespeicher und Energiemanagementsystem, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Eigenstromerzeugung, Wärmespeicher und Energiemanagementsystem, netzdienliche Photovoltaik mit Energiemanagement- und Speichersystem, Solarthermieanlage mit Wärmespeicher oder Holzheizung mit Wärmespeicher. Daneben gibt es einen Effizienzbonus.

In Brandenburg gibt es Fördermittel in der Gebäudesanierung für Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen. Voraussetzung ist generell, dass die Wohnungen vor dem 2 Februar 2002 errichtet worden sind und die Kosten der Maßnahme mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Die energetische Sanierung erfolgt mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend der Energiesparverordnung (EnEV).

Brandenburg unterstützt Umbau in Entwicklungsgebieten

Die Maßnahme ist außerdem an eine so genannte Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete, "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung", wenn sich diese in Städten der regionalen Wachstumskerne oder in Stadtumbaustädten, Ober- oder Mittelzentren befinden. Um herauszufinden in welche Kastegorie das eigene Haus fällt gibt es eine Karte im Web.

In Hamburg erfolgt die Förderung über die IFB. Dort gibt es zum einen Geld für den Hamburger Energiepass. Er beinhaltet bauliche und energetische Bestandsaufnahme vor Ort, ingenieurmäßige Analyse und Bewertung des energetischen Einsparpotenzial des Gebäudes, die Entwicklung von Sanierungsempfehlungen und die Berechnung der möglichen Energieeinsparung. Daneben gibt es Mittel für die Sanierung von Wohngebäuden. Förderfähig sind in der Sanierung die Modernisierung einzelner Bauteile (Bauteilverfahren) oder umfassende Modernisierungen (Bilanzverfahren) und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe sowie begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung. Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 Euro für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage verpflichtend.

Bei umfassenden Modernisierungen gibt es zwei Verfahren auch für den Mietwohnungsbau. Im Paket A erfolgt die Förderung von Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden mit mindestens drei vermieteten Wohneinheiten. Die Höhe der Förderung bemisst sich an der Energieeinsparung, außerdem hängt sie vom zu sanierenden Gebäude ab. Mehraufwand etwa für Klinkerfassaden wird ebenso extra berücksichtigt wie die Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe.

Hamburg setzt Schwerpunkt auf Erneuerbare

Das Paket B behandelt umfangreiche Modernisierungspakete und bezuschusst eine Verbesserung der Ausstattung und der Energiebilanz. Auch für Erneuerbare Energien im Wärmebereich gibt es Zuschüsse. Das Förderangebot im Programm "Erneuerbare Wärme" setzt sich aus den zwei Modulen Solarthermie und Heizungsmodernisierung sowie Bioenergie, Wärmepumpen und Wärmeverteilnetze zusammen. Gefördert wird die Installation von Solarthermieanlagen und deren Monitoring. Zusätzlich wird der Austausch bestehender Heizungen gegen emissionsärmere Anlagen gefördert, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert wird. Finanziell unterstützt werden auch Investitionen zur energetischen Nutzung von Biomasse und der Einbau von großen Wärmepumpen. Zudem soll ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung im Quartier durch Bau und Modernisierung von Wärmeverteilnetzen ermöglicht werden.

Hessen hat für die Förderangebote des Landes einen Förderkompass entwickelt, der den Überblick erleichtert. Als Einstiegsberatung gibt es den bewährten Energiepass, der knapp 40 Euro kostet. Einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhäusern können nicht berechnet werden. Es ist immer nur möglich einen Energiepass für ein komplettes Gebäude zu erstellen.

Hessen fördert Mietwohnungsbau

Fördermittel gibt es auch für die nachhaltige und hochwertige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden. Für Investitionsvorhaben nach dem Programm "Energieeffizient Bauen - EH 40 PLUS und 40" wird für das Darlehen der Wirtschafts- und lnfrastrukturbank Hessen für fünf Jahre ab dem auf die Vollaus­zahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,75 Prozent auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt. Für Investitionsvorhaben nach dem Programm "Energieeffizient Bauen - EH 55" gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,45 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Im Programm "Energieeffizient Sanieren - EH 55, 70 und Denkmal " gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1 Prozent. im Programm "Energieeffizient Sanieren - EH 85, 100 und 115" eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,45 Prozent. Sonderprogramme gibt es außerdem für neu gebaute Mietwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen.

Niedersachsen vergibt über seine Förderbank Darlehen mit Zinsen zwischen 0 und 2 Prozent für bis zu 60 Prozent der Investitionen  Förderfähig sind Maßnahmen an bestehenden, selbstgenutzten Gebäuden mit dem Ziel der CO2-Minderung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien, wie nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume, Fenster- und Außentürenerneuerung, Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig im Zusammenhang mit der Durchführung der energetischen Modernisierung sind auch weitere Modernisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung oder die Sicherung vor Diebstahl und Gewalt. Gefördert wird ab 10.000 Euro Kosten. Ein Sonderprogramm gibt es für ältere Mietwohnungen.

Nordrhein-Westfalen hat ein Förderprogramm für Klimaschutzkommunen. Dort gibt es Sonderförderung für Passivhausbauweise und 3-Liter-Häuser, aber auch für den Einsatz erneuerbarer im Heizungsbereich. Im Förderbereich Markteinführung gibt es unter anderem Mittel für Wohnungslüftungsanlagen, gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme, thermische Solaranlagen, Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage, Wasserkraftanlagen, Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz) und Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage. Förderfähing sind auch Wärme- und Kältespeicher, Wärmenetze, oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren) und Wohngebäude im Passivhaus-Standard.

In Thüringen gibt es ein Landesförderprogramm, das den Umbau und die energetische Sanierung von Mietwohnungen unterstützt. Zusätzlich gibt es auch ein Förderprogramm für die Sanierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Dabei gibt es ebenfalls eine Koppelung von Umbau und Sanierung, besonders förderfähig bei Heizungen sind Heizungen auf Basis Erneuerbarer. von Pia Grund-Ludwig

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