Bei Sanierung sollte man nachrechnen

Kombi von Bafa-Zuschuss und KfW-Kredit teilweise zulässig

Die gleichzeitige Förderung durch KfW und Bafa ist bei Erneuerbaren Energien teilweise erlaubt.

Setzt man beim Heizen auf Erneuerbare Energien, dann fördert das BAFA das aus dem Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien. Gleichzeitig gibt es aber auch von der KfW Mittel für einzelne Sanierungsmaßnahmen oder besonders energiesparsame Neubauten. Eine Kombination von beiden Fördertöpfen ist nur im Ausnahmefall erlaubt.

In den Programmen "Energieeffizient Bauen" (Kredit, Programmnummer 153), und "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit" (Kredit, Programmnummer 167) ist eine Kombination ausdrücklich vorgesehen.

Anders ist es in der Sanierung. Will man dort die Mittel aus dem Marktanreizprogramm nutzen, also einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten, dann darf aus den KfW-Programmen aus dem Bereich "Energieeffizient Sanieren" Kredit (Programmnummer 151/152) die vom BAFA geförderte Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpe nicht über die KfW finanziert werden.

Es gibt aber eine Lösung: Man finanziert die restliche Sanierung, etwa von Dämmung oder Fenstern, über einen KfW-Kredit und holt sich zusätzlich die BAFA-Mittel für die Integration der Erneuerbaren. Das ist erlaubt. Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage sind dann nicht mehr Bestandteil der KfW-Finanzierung. Man sollte aber genau rechnen. Bei KfW-Krediten gibt es die Möglichkeit eines Tilgungszuschusses, wenn ein bestimmtes Effizienzniveau erreicht wird. pgl

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