Justizminister Heiko Maas und die Koalitionsspitzen haben sich auf eine Mietpreisbremse geeinigt. Nach derzeit vorliegenden Informationen darf bei Neuvermietungen in ausgewählten Gebieten künftig die Miete um maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Ausnahmen gibt es sowohl für Neubauten als auch nach umfassenden Modernisierungen. Das soll verhindern, dass die Mietpreisbremse Sanierungen blockiert, öffnet aber die Tür für neuen Streit zwischen Mietern und Vermietern.
Die Mietpreisbremse soll nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten. Ausgewählt werden diese Gebiete von den Ländern für einen Zeitraum von fünf Jahren. Außerdem sollen Mieter den Makler in Zukunft nicht mehr bezahlen, sondern derjenige, der den Auftrag zur Vermittlung vergibt. Die Regelungen sollen Anfang 2015 in Kraft treten. Damit die Mietpreisbremse die notwendige Akzeptanz zwischen Vermieter und Mieter habe, müsse die weitere parlamentarische Beratung dazu führen, dass die Mietpreisbremse nur dort angewendet werden kann, wo ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, forderte Axel Gedaschko, Präsident des Verbands der Wohnungsunternehmen GdW.
Gleichzeitig gibt es wohl noch Diskussionsbedarf in der Koalition zum Heizkostenzuschuss. Ministerin Barbara Hendricks hat den Zuschuss Mitte September angekündigt. Max Straubinger, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, forderte die Ministerin nun medienöffentlich auf, zu sagen wie das finanziert werden solle. Medienberichten zufolge wurde das Vorhaben vom Kanzleramt sogar gestoppt. Das sei nicht der Fall, betonte das Umweltministerium gegenüner EnBauSa.de. Der Heizkostenzuschuss sei zwar noch nicht in trockenen Tüchern, aber auch nicht gestoppt. pgl