Reduzierte Modernisierungsumlage bleibt auf enge Märkte beschränkt

Koalition einigt sich auf Änderungen beim Mietrecht

Nur in angespannten Märkten sinkt die Modernisierungsumlage. © EnBauSa.de

Die große Koalition hat sich auf Änderungen am Mietrecht geeinigt. Die reduzierte Modernisierungsumlage bleibt auf Immobilien in angespannten Mietmärkten beschränkt.

"Wir begrüßen, dass das geplante Absenken der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent für fünf Jahre auf angespannte Wohnungsmärkte beschränkt bleibt und nicht ausgeweitet wird", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Verbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Zu begrüßen sei aus Sicht der Wohnungswirtschaft ebenfalls, dass das bewusste Herausmodernisieren von Mietern zukünftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll und diese Regelung nun weiter präzisiert werde, so der GdW weiter.

Enthalten ist in der Vorlage auch die Verpflichtung für Vermieter, die Höhe der Vormiete zu nennen. Damit können die Wohnungsunternehmen leben. Beim qualifizierten Mietspiegel müsse "auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geachtet werden", so Gedaschko weiter.

Zudem hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für die ankündigte zeitlich befristete Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt. Das soll Anreize für die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment setzen. Die Sonderabschreibung soll fünf Prozent zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung betragen und für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt werden. An der Befristung gab es Kritik von Seiten der Wohnungswirtschaft, die höhere Abschreibung werde derzeit dann möglicherweise durch höhere Preise kompensiert.

Entscheidend sei, dass der Wohnungsbau angekurbelt werde, so der GdW. "Wir brauchen ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz, eine Senkung der Baukosten und die Mobilisierung von Bauland. Bund, Länder und Kommunen müssen sich hier abstimmen", erklärte Gedaschko abschließend. Quelle: GdW / pgl

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