Die Bundesregierung hat mit Verspätung doch noch den Klimaschutzplan verabschiedet. Er schlüsselt die Reduktionsziele für einzelne Sektoren auf. Im Gebäudebereich soll sich der CO2-Ausstoß von 119 auf 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduzieren, prozentual ist der Gebäudesektor damit am stärksten gefordert.
Der Klimaschutzplan formuliert das Ziel, ein "Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand" zu sein. "Spätestens im Jahr 2030 müssen die politischen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein, dass die energetische Sanierung von Gebäuden dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands weitgehend genügt", heißt es darin. Für die bis 2030 zu errichtenden Neubauten ist dies nicht ohne erhebliche Verschärfungen der EnEV zu machen. Der energetische Standard von Gebäuden soll schrittweise auf einen Wert deutlich unterhalb des heute geförderten "Effizienzhaus 55"-Standards weiter entwickelt werden, so der Klimaschutzplan. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen wirtschaftlich sein. Das wird aber bei weiteren Verschärfungen bedeuten, dass mehr Mittel in den Förderprogrammen notwendig sind.
Förderung nur noch für Heizungen mit Erneuerbaren
Auch formuliert der Klimaschutzplan das Ziel, die Förderung auf Heizsysteme zu konzentrieren, die auf erneuerbaren Energien beruhen. Seit Anfang des Jahres erhalten jedoch auch diejenigen einen Bonus, die auf effizientere fossile Heizungen umstellen. Nur für eine "Übergangsphase" wolle man hier auf Effizienz setzen, Heizungen auf Basis Erneuerbarer sollten attraktiver gemacht werden als die fossilen Konkurrenten. Die Bundesregierung wird daher die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 auslaufen lassen.
Auf den Prüfstand soll auch das Abgaben- und Steuersystem. Vertreter der Erneuerbaren-Branche kritisieren insbesondere, dass die Abgaben auf Strom aus Erneuerbaren im Vergleich zu fossilen Energieträgern für Heizungen zu hoch seien
Plusenergiekonzepte sollen gepusht werden
Geplant ist auch die Förderung von Konzepten, bei denen Häuser mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen. Dabei erwähnt der Klimaschutzplan interessanterweise den Effizienzhaus Plus Standard, das Sonnenhauskonzept und Pilotvorhaben zur Einspeisung solarthermisch erzeugter Energien in Wärmenetze, aber keine Passivhäuser.
Spannend auch: Die Einführung einer anteiligen Nutzungspflicht erneuerbarer Energien werde bei einer umfassenden Gebäudesanierung und gegebener Wirtschaftlichkeit geprüft, so der Klimaschutzplan. Bislang war das kein Thema, entsprechende Festschreibungen in Baden-Württembergs Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz waren heiß umstritten. Bei Heizungen in bestehenden Gebäuden sollen Anreize für hohe Anteile erneuerbarer Energien gesetzt werden.
Ausdrücklich erwähnt werden im Klimaschutzplan auch die so genannten "Individuellen freiwilligen Sanierungsfahrpläne".
Gebäudehülle kommt nur am Rande vor
Maßnahmen zur Gebäudehülle kommen im Klimaschutzplan nur am Rande vor. Die Bundesregierung werde prüfen, "ob und inwieweit künftig Anreize geschaffen werden können, um den Einsatz nachhaltiger Bau- und Dämmstoffe zu stärken" heißt es in dem Papier. Dabei sollen auch Emissionen, die bei der Herstellung, der Verarbeitung, der Entsorgung oder Wiederverwertung von Baustoffen entstehen auf Basis von Ökobilanzdaten berücksichtigt werden. Außerdem sollen Instrumente zur stärken Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus ("Cradle to Grave" oder "Cradle to Cradle") von Baumaterialien überprüft und stärker in die Praxis der Bauplanung mit einbezogen werden. von Pia Grund-Ludwig