Das Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützt die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden länger als ursprünglich geplant. Dazu hat es das Förderprogramm Klimaschutz-Plus in einem Punkt geändert: Die Antragsfrist im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm wurde auf den 31. Dezember 2012 verlängert. Noch 600.000 Tausend Euro sind abrufbar.
Von der Verlängerung profitieren kirchliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden. Die Landesenergieagentur KEA gibt Auskunft zu den Förderbedingungen und nimmt die Anträge entgegen.
Das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm fördert Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Nichtwohngebäuden im Südwesten. Dazu gehören unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle oder die Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW).
Voraussetzung für die Antragsteller ist, dass der Sitz in Baden-Württemberg liegt und die Gebäude hier stehen. Gewerbliche Antragsteller sind antragsberechtigt, wenn zudem der Jahresumsatz 50 Millionen Euro unterschreitet und sie weniger als 250 Beschäftigte haben.
Die Förderung verfolgt einen bundesweit einmaligen Ansatz: Der Zuschuss orientiert sich an der Treibhausgasminderung und beträgt 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2. Von der Förderung kann etwa ein Unternehmen profitieren, das seine Beleuchtungsanlage erneuert, eine Kirchengemeinde, die die Beheizung ihrer Gebäude auf Holzpellets umstellt, oder ein Privatmann, der vorhat, die Wärmedämmung seines vermieteten Bürogebäudes zu verbessern.
Die für derartige Maßnahmen getätigten Investitionen werden mit bis zu 15 Prozent gefördert, maximal wird ein Zuschuss von 200.000 Euro ausgezahlt. Mit der geförderten Maßnahme darf erst dann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid oder eine ausdrückliche Freigabe vorliegt. Betreut wird das Förderprogramm von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Diese nimmt die Anträge entgegen und steht Interessenten für Fragen zur Verfügung. Quelle: KEA / sth