Aus für Ölheizungen ab 2026 angekündigt

Klimakabinett setzt Akzente im Gebäudebereich

Ölheizungen könnten Auslaufmodell sein. © MHG

Das Klimakabinett hat mit seinen Vorschlägen für den Gebäudebereich erste Akzente gesetzt, um den Klimazielen auch für diesen Sektor näher zu kommen. Die steuerliche Abschreibung für Sanierungsvorhaben steht ebenso drin wie eine verpflichtende Energieberatung. Die KfW-Förderung wird erhöht. Insgesamt ist der Zuspruch von Akteuren der Gebäudeeffizienz aber verhalten.

Gefordert wurde von vielen Akteuren der Einstieg in die CO2-Bepreisung. Die kommt nun zwar, aber der Preis fällt mit 10 Euro pro Tonne sehr moderat aus. Damit könne er keine Lenkungswirkung entfalten, so die Kritik. Zum Vergleich: Die Schweiz sammelt bereits seit einigen Jahren Erfahrungen mit dem CO2-Preis. 2018 lag er bei 96 Schweizer Franken pro Tonne. Weitere Erhöhungen sind daran gekoppelt, in welchem Umfang die C02-Reduktion gelingt. Für Deutschland hat das Forschungsinstitut IFEU bereits 2016 eine Abgabe von 40 Euro pro Tonne CO2 vorgeschlagen. Davon ist man also im jetzigen Vorschlag noch weit entfernt. Er muss aber ohnehin noch durch den Bundesrat, dort hatten die Grünen schon angekündigt, dass sie Änderungen durchsetzen wollen. Parallel zu den CO2-Abgaben soll es Reduzierungen der Abgaben auf Strom geben.

Weitere signifikante Änderungen im Eckpunktepapier sind die Erhöhung der Förderung für KfW-Effizienzhäuser um 10 Prozentpunkte und die mögliche Gewährung von direkten Zuschüssen für  Wohnungsunternehmen. Für Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ist die Frage nicht beantwortet, „wie die Wohnungsunternehmen wirtschaftlich und sozialverträglich mehr energetisch modernisieren können.“ Zuschüsse hält er für unabdingbar, Angesichts des riesigen Finanzdeltas und der starken Diskussion um das bezahlbare Wohnen helfe eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nur begrenzt. „Wir gehen davon aus, dass allein für die vermieteten Gebäude in Deutschland 6 Milliarden Euro jährlich notwendig wären, um die Klimawende im Gebäudebereich zu schaffen. Die heutigen Beschlüsse bergen viele gute Ansätze, reichen aber noch nicht dazu aus, die Klimaziele vollständig zu erreichen“, so der GdW-Chef.

Die geltenden energetischen Standards für Neubau und Modernisierung bleiben bis 2023 und sollen danach überprüft werden. Auf der Agenda stehen noch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Mieterstrom und die Verlängerung der KWK-Förderung bis 2030.

Für Energieberater enthält der bisherige Entwurf vor allem bei Wohngebäuden eine Steilvorlage: „Das Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" präsentiert sich nicht nur deutlich verbessert, sondern wird bei einschneidenden Anlässen wie einem Eigentümerwechsel auch verpflichtend“, freut sich Jürgen Leppig, Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Dies sorge dafür, dass mehr Hausbesitzer umfänglich beraten und mit ganzheitlichen Konzepten für sinnvolle energetische Modernisierungen ausgestattet würden, so Leppig weiter. Keine Aussage gab es bislang in dem vorgeschlagenen Maßnahmenpaket zur Baubegleitung. „Aus Gründen der Qualitätssicherung muss die Pflicht zu einer Baubegleitung aber auch bei Einzelmaßnahmen unbedingt bestehen bleiben“, fordert Leppig.

Erstmals ist in dem Entwurf auch von einem Verbot der Neuinstallation reiner Öl-Brennwertgeräte ab 2026 die Rede, bereits kurzfristig soll es kein Geld mehr für Öl-Hybridheizungen geben. „Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab 2026 nicht mehr gestattet, wo eine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist.“ Der Beschluss ist also klar, enthält aber eine kleine Hintertür. Für ein Verbot hatte sich die SPD stark gemacht, Widerspruch gab es vor der Sitzung von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer. Der Kompromiss: Für den Umbau der Heizung gibt es hohe Zuschüsse.

Adrian Willig, Geschäftsführer des IWO-Instituts, das die Interessen der Ölheizungsbranche vertritt, kündigt Widerstand an: Die  „Millionen Menschen, die im ländlichen Raum leben, sollen nicht nur zusätzliche Auflagen bei der Heizungsmodernisierung bekommen. Sie werden auch bei Fördermaßnahmen massiv benachteiligt. Das führt zu Verunsicherung und Attentismus bei den betroffenen Hauseigentümern und ist nicht nachvollziehbar". Willig sieht eine Benachteiligung im Vergleich zu Hausbesitzern mit Gasanschluss, das könne im Modernisierungsfall einige tausend Euro ausmachen. Er will Fördermittel für den Einsatz CO2-reduzierten Heizöls. „Ölheizungen müssen nicht rein fossil betrieben werden. Durch den künftigen Einsatz regenerativer Kraft- und Brennstoffe, wie zum Beispiel fortschrittlicher Biobrennstoffe oder Power-to-X, haben sie eine klimaneutrale Perspektive.“ Noch ist die synthetische Erzeugung flüssiger Brennstoffe aber zu teuer. von Pia Grund-Ludwig

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