Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig auf eine noch bessere Förderung durch die KfW bauen. Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm "Energieeffizient Sanieren" (KfW-Programm 151) steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags (max. 27.500 Euro pro Wohneinheit). Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro zum Beispiel für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus.
Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 01.2.2002 gestellt wurde.
So sieht die Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im Einzelnen aus:
KfW-Effizienzhaus 55 | nun 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 70 | nun 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 85 | nun 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 100 | nun 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 115 | nun 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | nun 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit |
Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:
KfW-Effizienzhaus 55 | nun 27,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 27.500 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 70 | nun 22,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 22.500 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 85 | nun 17,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 100 | nun 15 Prozent des Kreditbetrages; maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 115 | nun 12,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | nun 12,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit |
Weitere Verbesserungen im Einzelnen sind die Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 Prozent für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm, die Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit sowie die Anpassung des Baujahres. Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995). Quelle: KfW / pgl
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