Tilgungszuschuss steigt deutlich

KfW gibt mehr Zuschuss für Gebäudesanierung

Höhere Zuschüsse bei KfW-Krediten. © C. Hoffmann

Die KfW hebt die Investitionszuschüsse und Tilgungszuschüsse für Kredite zur Gebäudesanierung zum August deutlich an.

Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig auf eine noch bessere Förderung durch die KfW bauen. Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm "Energieeffizient Sanieren" (KfW-Programm 151) steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags (max. 27.500 Euro pro Wohneinheit). Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro zum Beispiel für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus.

Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 01.2.2002 gestellt wurde.

So sieht die Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im Einzelnen aus:

KfW-Effizienzhaus 55nun 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70nun 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85nun 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100nun 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115nun 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus Denkmalnun 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit

Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:

KfW-Effizienzhaus 55nun 27,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 27.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70nun 22,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 22.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85nun 17,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100nun 15 Prozent des Kreditbetrages; maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115nun 12,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus Denkmalnun 12,5 Prozent des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit

Weitere Verbesserungen im Einzelnen sind die Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 Prozent für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm, die Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit sowie die Anpassung des Baujahres. Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995). Quelle: KfW / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.