Seit 1. Juni akzeptiert die KfW bei der der Förderung der Baubegleitung im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren" nur noch Experten, die in der Dena geführten Liste der Energieeffizienzexperten gelistet sind.
Die Kammern von Architekten und Ingenieuren, die auf ein eigenes Projekt setzen, haben damit das Nachsehen. Die Bundesarchitektenkammer empfiehlt deshalb nun Architekten und Ingenieuren, die kurzfristig eine nach dem 01.06. beantragte KfW-geförderte Baubegleitung als Sachverständige durchführen müssen sich in die von der Dena geführten Liste einzutragen. "Diese Tatsache ist nicht nur eine unangemessene Erschwernis in einem selbstverständlichen Leistungsfeld, sondern gestaltet sich zu einem nicht nachvollziehbaren Hindernis für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende", kritisiert Barbara Schlesinger von der Bundesarchitektenkammer.
Nicht wirklich begeistert von der kurzfristig umgesetzten Verpflichtung ist auch der Energieberaterverband GIH: "Ob dadurch eine höhere Qualitätssicherung herauskommt bleibt abzuwarten", meint Wolf-Dieter Dötterer, zuständig für Ausbildung beim GIH Bundesverband.
Für Sanierungsvorhaben, für die eine Förderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" bis zum 31. Mai 2013 bei der KfW beantragt wurde, erfolgt eine Förderung der Baubegleitung nach den bis dahin gültigen Programmbestimmungen. Auch wer jetzt noch keinen Eintrag hat bleibt nicht komplett außen vor. Experten, die noch nicht in der Liste eingetragen sind, können weiter eine Baubegleitung für neue Vorhaben durchführen, wenn sie spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses für die Baubegleitung in der Expertenliste eingetragen sind.
Zur Baubegleitung gehören beispielsweise Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, die Kontrolle der Bauausführung sowie die Abnahme und Dokumentation der Modernisierung. Um sich in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzutragen, müssen Handwerker, Architekten und Ingenieure neben der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise eine Weiterbildung gemäß den Anforderungen des Regelheftes der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes absolviert haben.
"Fachleute, die diese Weiterbildung zum Energieberater bereits absolviert haben, können sich in der Regel bis Ende 2013 noch mit dem Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung in die Liste eintragen", so die Dena. Danach müssen die fehlenden Inhalte über 80 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden.
Ab 2014, so die KfW, soll die Verbindlichkeit für weitere KfW-Programme ausgedehnt werden. Es ist damit zu rechnen, dass ab 1. Februar 2014 die Verbindlichkeit der Expertenliste einheitlich für die Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" angewendet wird.
Wolf-Dieter Dötterer ist wichtig, dass die Förderberatung nur ein Teil von einer Beratung ist. Der GIH betreibt deshalb auch das ENQE-System weiter und versucht es in der Politik zu etablieren. Es fokussiert die Qualitätssicherung der Energieberatung auf europäischer Ebene. Initiatoren sind neben dem GIH die Ingenieurkammer Baden-Württemberg und das Weiterbildungsinstitut Akademie der Ingenieure. Eines der Ziele: "Wir wollen Energieberater als geschützte Berufsbezeichnung durchbekommen", so Dötterer weiter.
Auch aus Sicht der Architekten ist der jetzige Vorstoß nicht der Weisheit letzter Schluss: "Wir – Ingenieur- und Architektenkammern – sind weiterhin in Verhandlung mit BMVBS und KfW über die Expertenlisten für Bundesförderprogramme, auch wenn ein positives Ergebnis derzeit nur schwer absehbar ist", betont Barbara Schlesinger.
Die Kammern würden an der eigenen Liste der Energieeffizienzplaner festhalten. Die von der Dena geführte Expertenliste beziehe sich nur auf den Sachverständigen, der den Stempel unter den Antrag setze, die Sicherheit die vermittelt werde sei trügersich, so Schlesinger weiter. "Die Dena-Expertenliste ist speziell auf die Notwendigkeiten der KfW-Förderprogramme hinsichtlich energetischer Anforderungen ausgerichtet, kann dementsprechend auch nicht die Planung und Ausführung des Gesamtprojekts sicherstellen, wie zum Beispiel in Fragen der Baugenehmigung, des Schall- und Brandschutzes oder auch Altersgerechtigkeit", moniert sie. Man werde an der eigenen Liste festhalten: "Wir werden weiter das eigene Webportal energieeffizienz-planer.de vorhalten und stärken." 117von Pia Grund-Ludwig