Ab April gibt es auch Geld für Sanierung von Denkmälern

KfW fördert ab April optimierte Wärmeverteilung

Die KfW hat mit der Förderung der Wärmeverteilung als Einzelmaßnahme und der Sanierung von Denkmälern ab April 2012 zwei neue Progrmme aufgelegt.

Neuerungen zu Einzelzuschüssen und Denkmalschutz kündigt die KfW Bankengruppe für den April 2012 an. Außerdem wurde zum 1. Januar 2012 der Höchstbetrag für Zuschüsse bei Energieberatung auf 400 Euro erhöht.

Die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren wird ab 1. April auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst unter anderem die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.

Außerdem wird mit dem neuen Förderstandard "KfW-Effizienzhaus Denkmal" zum gleichen Zeitpunkt eine vereinfachte Förderung für denkmalgeschützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingeführt. Damit wird den besonderen Herausforderungen, die ein energetischer Umbau  bei einer historisch oder architektonisch besonders wertvollen Fassade mit sich bringt, Rechnung getragen.

Barrierereduziertes Wohnen bleibt ebenfalls ein Schwerpunkt. Die KfW führt das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen", das keine staatliche Zinsvergünstigung mehr erhält, mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren wie der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren, Einbau von Aufzügen oder Anbau von Balkonen. Neu ist die Einführung des Förderstandards "Altersgerechtes Haus" für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses.

Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden außerdem wie bisher mit Förderkrediten aus den mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Programmen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" unterstützt. Im Programm Energieeffizient Sanieren können private Bauherren mit maximal zwei Wohneinheiten statt eines zinsverbilligten Kredits (Effektivzinssatz aktuell 1 Prozent in allen Laufzeiten) auch einen Investitionszuschuss bekommen.

Die Höhe der Investitionszuschüsse beträgt seit 1. Januar 2012 bis zu 20 Prozent der Investitionssumme bis maximal 15.000 Euro. Die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung wird von der KfW in Höhe von 50 Prozent der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag liegt seit Januar 2012 bei 4000 Euro.

Quelle: KfW Bankengruppe / pgl

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