Ab 1. Juli 2015 fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Unternehmen und Kommunen profitieren von niedrigen Zinsen sowie von Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen. Vorrangiges Ziel ist die Erhöhung der Energieeffizienz. Auch beim Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energiebedarf setzen KfW und BMWi gemeinsam sehr deutliche Investitionsanreize.
Gewerbliche Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe die Förderkredite im "KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren" ab 1. Juli 2015 über ihre Hausbanken beantragen. Ab 1. Oktober 2015 werden dann Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen die Möglichkeit haben, auch energieeffiziente Neubauten über die KfW fördern zu lassen. Die bereits bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur wird von da an noch einmal spürbar verbessert, zum Beispiel werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5,0 Prozent für energetische Einzelmaßnahmen eingeführt.
Im Programm 276, das sich an Unternehmen, Freiberufler und Contracter richtet, die Dienstleistungen für Nichtwohngebäude erbringen, sind für KfW-Effizienzhäuser Anforderungen an die Unterschreitung des Primärenergiebedarfs in Relation zum Referenzgebäude nach Energieeinsparverordnung (EnEV) und an den mittleren U-Wert der opaken sowie der transparenten Bauteile einzuhalten. Für Vorhangfassaden, Glasdächer, Lichtbänder und -kuppeln bestehen gesonderte Anforderungen. Die bislang im KfW-Energieeffizienzprogramm bestehende Nebenanforderung an den Transmissionswärmetransferkoeffizienten (HT`) wird zugunsten des Bezugs auf den mittleren U-Wert aufgehoben. Weiterhin wird bei den festgelegten Anforderungen analog zur EnEV zwischen normal- und niedrigbeheizten Gebäuden unterschieden.
Förderfähig sind die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung und Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren, Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes, Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/ Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung, die Erneuerung und/ oder Optimierung der Wärme-/ Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung inklusive Kraft-Wärme- beziehungsweise Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen, der Austausch und/ oder Optimierung der Beleuchtung, der Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer-und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation.
Das gilt analog für das ab Oktober anlaufende Programm für Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Quelle: KfW / pgl