Die KfW bietet seit 1. März 2011 für alle Darlehensprogramme, die der Förderung wohnwirtschaftlicher Zwecke dienen, auch eine endfällige Tilgungsvariante. Das bedeutet, dass während der Laufzeit des Darlehens nicht getilgt wird, es sind nur die anfallenden Zinsen zu tragen. Der Betrag, der zur Tilgung verwendet werden würde, fließt in einen Sparplan oder einen Bausparvertrag. Mit dem wird nach Ende des maximal acht Jahre laufenden Darlehens die Schuld getilgt. Sind die Zinsen in den Sparverträgen besser als der derzeitige Sollzins, geht die Rechnung auf. Wie die Ablöse des Darlehens gesichert wird, vereinbart der Kreditnehmer mit der durchleitenden Hausbank. Finanziert wird jedes Bau- oder Erwerbsvorhaben in Deutschland mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten und maximal 100.000 Euro.
Auch wer sich für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen interessiert, kann diese über das Programm abdecken und sogar 100 Prozent der Investition bis maximal 100.000 Euro mit der KfW finanzieren. Die Genossenschaftsanteile sind ein Vermögensgegenstand, mit dem der endfällige Kredit bei Bedarf abgelöst werden kann. Nur wenn die Anteile auch über die Fälligkeit des Kredits hinaus benötigt werden, müssen andere Mittel herhalten. pgl