Bauherren können ihre Zinsen nun nur noch für zehn statt bisher 20 Jahre festschreiben lassen. Der Zeitraum, in dem keine Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 Prozent anfallen, wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Dritte Änderung: Kostenfreie Sondertilgungen sind bei neuen Verträgen gar nicht mehr möglich. Insgesamt verteuern die neuen Konditionen also das Bauen mit KfW-Krediten.
Die maximale Darlehenshöhe im Programm "153 Energieeffizient Bauen" von 100.000 sowie von 50.000 Euro im Programm "151/152 Energieeffizient Sanieren" bleibt aber bestehen. Auch der Tilgungszuschuss in Höhe von fünf, zehn oder 15 Prozent der Darlehenssumme bleibt gleich, je machdem, ob man ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus baut.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des baupolitischen Sprechers der Grünen im Bundestag, Chris Kühn, begründet die Bundesregierung die Änderungen: "Mit dem Fokus auf eine 10-jährige Zinsbindung, einer Neuordnung der außerplanmäßigen Tilgung und der Anpassung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit wird die Planbarkeit des Mittelverbrauchs aus dem Bundeshaushalt erhöht, zugleich wird mehr Einheitlichkeit im Förderportfolio geschaffen. Ferner erfolgt eine stärkere Orientierung an marktüblichen Kreditkonditionen in einem langanhaltenden Niedrigzinsumfeld. Dies dient auch der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Förderangebote." Quelle: KfW / sue