Kleine BHKW-Anlagen unter einer elektrischen Leistung von 2 Megawatt erhalten laut einem Bericht des BHKW-Infozentrums für den Brennstoffbezug der KWK-Anlage, der seit 1. April 2012 erfolgt, keine Energiesteuerrückerstattung mehr. Basis für die Rückerstattung ist in Deutschland das Energiesteuergesetz. Es sieht unter bestimmten Umständen eine Befreiung vor. Aus Sicht der EU ist das eine unzulässige Subvention. Deshalb wird die Auszahlung nur noch bis zum 31. März 2012 gewährt.
Möglicherweise erfolgt die Erstattung auch für danach verbrauchte Kraftstoffe. Eine Entscheidung der EU dazu steht aber noch aus. Ein entsprechender Antrag liege in Brüssel seit Oktober 2011 vor, so das Finanzministerium. Er sei aber noch nicht bearbeitet worden.
Die Regelung betrifft KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Nennleistung von 2 Megawatt. Damit sind auch alle die Anlagen betroffen, für die gerade erst die Bafa-Förderung wieder aufgenommen wurde. Nach Aussage des BHKW-Infozentrums bringt die Aussetzung der Energiesteuerrückerstattung unnötige Verunsicherung in den KWK-Markt. Das Bundesfinanzministerium habe sich zu spät um eine Verlängerung der entsprechenden Fristen bemüht, heißt es dort weiter. pgl