Wohnungsunternehmen werden mittlerweile selbst aktiv

Kartellamt will mehr Wettbewerb bei Messdiensten

Beim Betrieb von Meßstellen gibt es wenig Konkurrenz. ©  Energycheck

Das Bundeskartellamt hat die Ergebnisse der Sektoruntersuchung im Bereich der Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten verkündet. Danach empfiehlt das Kartellamt Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs bei Ablesediensten. Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW hatte dies gefordert. Es zeichne sich aber auch schon Beserung ab: "Wir beobachten, dass schon in den letzten Monaten - nicht zuletzt vielleicht auch durch die Sektoruntersuchung - deutlich Bewegung in den Markt gekommen ist. Bei teilweise sehr unterschiedlichen Preisabschlüssen waren verstärkt Preisanpassungen nach unten zu beobachten", kommentierte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Das sogenannte "Submetering" umfasst die Erfassung und Abrechnung des mieterseitigen Verbrauchs von Heizenergie und Wasser in Gebäuden. Meist beinhaltet es zusätzlich die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung wie Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler.

"Wir wünschen uns eine ausgezeichnete Qualität bei vernünftiger Preisgestaltung. Angesichts sehr unterschiedlicher Erfahrungen mit Messdienstleistungen übernehmen mittlerweile einige Wohnungsunternehmen das Ablesen selbst.", so Gedaschko.

Grundsätzlich zählen Ablesekosten zu den Betriebskosten. Im Rahmen der Betriebskostenverordnung in Verbindung mit der Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichtet, die entstandenen Wärme- und Wasserkosten auf die Mieter zu verteilen und abzurechnen. Der Vermieter obliegt es, wie und mit wem er die muss Erfassung und Verteilung organisieren und dabei das Gebäude als Ganzes und nicht nur der einzelne Verbraucher betrachten. Aussagen, es sei ein Grundproblem, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter treffe, weist der GdW zurück. "Es ist nun einmal so, dass der Gesetzgeber den Vermieter zur Abrechnung verpflichtet. Hierfür trägt er die Verantwortung. Im Gegenzug stehen dem Mieter bei fehlerhafter Abrechnung erhebliche Kürzungsrechte zu." Durch die Digitalisierung werde es noch einiges an Bewegung im Markt geben, so der GdW-Chef weiter. Quelle: GdW / pgl

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