Urteil könnte Auswirkungen auf Flächenverbrauch haben

Karlsruhe verhandelt über Grundsteuer

Dieses Grundstück an der Spree in Berlin ist inzwischen längst bebaut - mit dem Bundesforschungsministerium. © Ehlerding

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am heutigen Dienstag mit der Grundsteuer und der bisher üblichen Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien. Seit Jahren wird eine Reform verschleppt. Ein Bündnis für eine zeitgemäße Grundsteuer fordert, sie als reine Bodensteuer auszugestalten. Das würde flächensparendes Bauen fördern.

Die Grundsteuer ist die zweitwichtigste Kommunalsteuer und kann auf die Miete umgelegt werden. Sie wird in Deutschland nach einem jahrzehntealten Einheitswert erhoben. Im Westen hat man ihn zuletzt 1964 festgelegt, im Osten 1935. Wertsteigerungen von Immobilien wurden seitdem nicht mehr erfasst. Das ist ungerecht und deshalb wahrscheinlich sogar verfassungswidrig. Jedenfalls hat der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht das Thema zur Kontrolle vorgelegt. Es verhandelt nun über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs und über zwei Verfassungsbeschwerden zur Grundsteuer.

Die Grundsteuer wird auf den Boden und auf die Gebäude auf einem Grundstück erhoben. Sie nun als reine Bodensteuer auszugestalten, fordern das Bündnis "Grundsteuer: Zeitgemäß!" mit vielen Bürgermeistern als Mitglied, der Naturschutzbund Deutschland, der Mieterbund und das Deutsche Institut für Wirtschaft.

Ziel einer reinen Bodensteuer ist, das spekulative Zurückhalten von Grundstücken zu verteuern. Denn wenn Gebäude nicht besteuert würden, wäre eine Grundsteuer auf Boden bei einer aufkommensneutralen Gestaltung entsprechend höher. Das Bündnis rechnet mit einem vier- oder fünfmal höheren Satz für baureife Grundstücke in Innenstadtlagen.

Heute ist die Grundsteuer auf erschlossene, aber unbebaute Grundstücke extrem niedrig. "Es gibt keinen finanziellen Anreiz, sie zu bebauen. Dies befördert die Ausweisung neuer Baugrundstücke und die Bebauung am Ortsrand", argumentiert das Bündnis für eine zeitgemäße Grundsteuer. Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist, den Flächenverbrauch von aktuell knapp 70 Hektar am Tag bis 2020 auf 30 Hektar zu senken.

Demgegenüber hatten 14 Bundesländer 2016 im Bundesrat einen eigenen Reformvorschlag für die Berechnung vorgelegt, der allgemein als zu kompliziert kritisiert wird. Der Entwurf sah eine Besteuerung von Boden und Bebauung vor. Das Gesetz blieb aber im Bundestag hängen, weil sich die CSU dagegen stellte. Bayern und Hamburg waren die beiden einzigen Bundesländer, die sich dem Reformvorschlag nicht angeschlossen hatten. sue

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