50 Jahre sind für ältere Besitzer zu lang

IW fordert besseres Steuermodell für Renovierung

Für Ältere sind 50 Jahre Abschreibung zu lang. © G. Altmann /Pixelio

Wer in Deutschland eine Eigentumswohnung erwirbt, nimmt anschließend eher selten umfassende Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vor. Das liegt auch an der Ausgestaltung des Steuerrechts. Helfen könnte nach Auffassung des Instituts des Deutschen Wirtschaft ein einkommensunabhängiger Steuerabzug für Eigentümer selbst genutzter Immobilien.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Gebäudebestand in Deutschland bis zum Jahr 2050 annähernd klimaneutral zu gestalten. Dies wird aber nur dann gelingen, wenn vor allem ältere Immobilien - die energetisch besonders ineffizient sind - umfassend modernisiert und saniert werden (siehe "Sanieren für mehr Klimaschutz"). Hier hapere es allerdings, wie ein Blick auf den Wohnungsmarkt der vergangenen Jahre zeige, moniert das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW).

Im Zeitraum 2007 bis 2013 wechselten jedes Jahr rund 247.500 Wohnungen der Baujahre 1949 bis 1971 den Besitzer. Energetisch saniert werde dabei kaum. Der Grund sei, dass es sich für Wohnungseigentümer aufgrund der zuletzt relativ niedrigen Energiepreise weniger lohne, viel Geld in Wärmedämmung oder effizientere Heizungsanlagen zu stecken, so das IW.

Ein anderer Grund liege im Steuerrecht. Renovierungskosten für vermietete Wohnungen dürfen nur dann im selben Jahr steuerlich abgesetzt werden, wenn sie netto innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb der Immobilie 15 Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten. Sind die Modernisierungskosten höher, gelten sie als "anschaffungsnahe Herstellungskosten" und müssen über 50 Jahre abgeschrieben werden - was vor allem für ältere Immobilienkäufer unattraktiv sei.

Diese Steuervorschriften führen nah Ansicht des Instituts dazu, dass ein Neu-Eigentümer eines Wohnhauses davon abgehalten wird, eine energetisch sinnvolle, aber eben auch kostspielige Komplettsanierung vorzunehmen, also zum Beispiel sowohl die Fassade zu dämmen als auch das Dach neu zu decken. Die Bundesregierung hat mehrfach eine Änderung der Steuerregelungen für die Gebäudesanierung angekündigt, aber nicht umgesetzt.

Die Politik solle neben einer beschleunigten Abschreibung vor allem einen einkommensunabhängigen Steuerabzug beschließen. Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, sollte sich die Höhe des Steuerabzugs daran orientieren, wie effizient die Sanierungsmaßnahmen sind, also in welchem Maße sich damit Kohlendioxidemissionen einsparen lassen. Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft / pgl

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