Die Zahl der Anträge auf Vor-Ort-Beratung bei Gebäudesanierungsprojekten hat in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres deutlich zugenommen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bafa hervor, das die Vor-Ort-Beratung bezuschusst. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden knapp 2.000 Vor-Ort-Beratungen durchgeführt, davon 201 im Wohnungseigentum. 2015 waren es im gleichen Zeitraum nur knapp 1.400 Beratungen. 2016 könnte zumindest wieder das Niveau von 2014 von über 7.000 Beratungen im Jahr erreicht werden.
In 69 Fällen gab es 2016 einen so genannten Erläuterungszuschuss. Der wird ausgezahlt, wenn ein Energieberater in Wohnungseigentümergemeinschaften seine Ergebnisse bei einer WEG-Sitzung erläutert.
Baden-Württemberg nimmt bei den Beratungen 2016 eine Spitzenstellung ein und hat den langjährigen Spitzenreiter Nordrhein-Westfalen deutlich hinter sich gelassen. Mehr als jede vierte Vor-Ort-Beratung findet im Südwest-Staat statt. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die Vort-Ort-Beratung wird in Baden-Württemberg als Äquivalent zum gebäudeindividuelllen Sanierungsfahrplan betrachtet. Der wiederum gilt als Teilerfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes. Das wurde 2015 novelliert und in Teilbereichen geändert. Es schreibt schon seit einigen Jahren die Nutzung Erneuerbarer auch in der Gebäudesanierung vor. Wer einen Sanierungsfahrplan hat oder eine Vor-Ort-Beratung durchführen lässt kann damit die Erneuerbaren-Pflicht auf 10 Prozent reduzieren.
Der Zuwachs in Baden-Württemberg macht aber nur zirka die Hälfte der Zunahme aus. Daneben lässt sich vor allem in einigen ostdeutschen Ländern wie Brandenburg, Sachsen und Thüringen ein Plus konstatieren. pgl
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