Festlegung auf Effizienzhaus 55 ist kritisch

Immobilienbranche mahnt Wirtschaftlichkeit an

Niedrigenergiestandard ist für die Sanierung noch nicht definiert. © B. Baumann

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) ist mit dem Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht zufrieden. Aus Sicht der Immobilienunternehmen ist weder eine Neukonzeptionierung noch eine Auseinandersetzung mit der Passgenauigkeit der Anforderungen zum Ziel der Energiewende gelungen.

Für die Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand sieht die BID die geplante Festlegung des Niedrigstenergiegebäudestandards auf das Effizienzhaus 55 kritisch, da die wirtschaftliche Tragfähigkeit bislang nicht nachgewiesen worden ist. Bei weiterer Verschärfung der EnEV 2016 auf einen Standard des Effizienzhauses 55 sei die Wärmeversorgung nicht mehr mit allen Energieträgern möglich oder unverhältnismäßig hohe Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäudehülle gestellt.

Der Gesetzgeber sollte die EnEV 2016 als Niedrigstenergiegebäudestandard definieren, schlägt der Verband vor. Die Festlegung des Niedrigstenergiegebäudestandards auf den Effizienzhausstandard 55 bringe zudem keinen nennenswerten Fortschritt bei der Verringerung der CO2-Emissionen oder der Effizienzsteigerung. Die hierfür aufgewendeten finanziellen Mittel könnten im niedriginvestiven Bereich sinnvoller eingesetzt werden. Für die privaten Gebäude sei der Verzicht auf die Festlegung des Niedrigstenergiegebäudestandards folgerichtig, so der Verband weiter.

Der Verband Wohneigentum, der private Hausbesitzer vertritt, warnt vor Gefahren für seine Klientel. Vor allem die noch offene Definition des Standards "Niedrigstenergiegebäude" für privates Wohneigentum und die Festlegung der sogenannten Primärenergiefaktoren per Verordnung seien mögliche Kostentreiber. "KfW-Effizienzhaus-Standard 55 für private Bauherren ist wirtschaftlich schlicht nicht realisierbar", sagte Verbandspräsident Manfred Jost bei der Anhörung in Berlin.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf gewähre der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Ausnahmen. Im Hinblick auf die noch zu definierenden Standards für die privaten Bauherren, sei es im Neubau oder auch bei grundlegender Sanierung von Bestandsimmobilien, stelle sich deshalb ebenfalls die Frage nach Ausnahmeregelungen.

Den Verband stört auch die gleitende Anpassung der Primärenergiefaktoren. Die wird beim Strom vorgenommen, um den zunehemnd höheren Anteil erneuerbarer Energien am Strommix abzubilden. Die Anpassung könnte Unsicherheit in die Investitionsentscheidungen bringen, warnt der Verband und plädiert für eine Neufestsetzung der Primärenergiefaktoren in langjährigen zeitlichen Abständen. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.