Die öffentliche Hand fordert schon seit 2010 im "Beschaffungserlass für Holzprodukte" bei Staatsaufträgen ab einem Warenwert von 2000 Euro einen Nachweis, dass das verwendete Holz aus nachhaltiger und legaler Waldwirtschaft stammt. "Vor allem für kleinere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie Unternehmen, die nur selten Aufträge für die öffentliche Hand ausführen, ist der Einzelnachweis eine kostengünstige und effektive Alternative zur Chain-of-Custody-Zertifizierung", informiert das Institut für Fenstertechnik Rosenheim (ift).
Der Einzelnachweis ist ein Herkunftsnachweis von Holzprodukten, der in direktem Bezug zu einem bestimmten Auftrag steht. Um die Nachweispflicht gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber zu erfüllen, kann nach Zuschlag und vor Einbau der Holzprodukte ein Einzelnachweis beim ift Rosenheim angefordert werden. Danach erhält man die vorbereitenden Unterlagen zur Dokumentenprüfung. Nur bei komplexeren Einzelfällen ist eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Auditor notwendig.
Nach Prüfung der Daten durch einen ift-Experten gibt es eine Bestätigung, und die Prüfbescheinigung kann innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt werden. Am 14. März findet dazu auch ein Webinar zur "Beschaffung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft" vom ift Rosenheim statt. Quelle: ift / sue
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