Das ändert sich im neuen Jahr

Heizungen bekommen neuen Grenzwert

Für neue Öl- und Gasheizungen gibt es demnächst einen Höchstwert für den Ausstoß von Stickoxid. © Rotex

Mit dem Jahreswechsel traten für einige Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle neue Fristen in Kraft. Lüftungsanlagen müssen sparsamer werden und mehr alte Heizungen bekommen ein Effizienzlabel. Ab September gilt für neue öl- und gasbetriebene Heizungen ein Höchstwert beim Ausstoß von Stickoxid. Und für Dunstabzugshauben ändert sich die Systematik des Effizienzlabels.

Antrag zuerst – so heißt es seit 1. Januar für alle, die sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Förderzuschuss fürs Heizen mit erneuerbaren Energien sichern wollen. Bislang konnte der Förderantrag auch dann noch eingereicht werden, wenn Solar- oder Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Pelletheizung bereits in Betrieb waren. Künftig muss der Antrag beim Bundesamt vorliegen, bevor der Auftrag erteilt wird. Andernfalls werden keine Fördergelder gezahlt. Zulässig ist es jedoch weiterhin, die Anlage zu planen, bevor der Antrag auf Zuschuss gestellt wird.

Für Anlagen, die noch 2017 beauftragt wurden, sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Für solarthermische Anlagen, Wärmepumpen und Pelletheizungen, die bis 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine neunmonatige Frist. Das bedeutet, dass der Antrag spätestens neun Monate nach Inbetriebnahme beim BAFA vorliegen muss
  • Für Anlagen, die 2017 beauftragt wurden, aber erst 2018 in Betrieb genommen werden, gilt: Die Anlage muss bis spätestens zum 30. September 2018 in Betrieb genommen werden, und bis zu diesem Datum muss auch der Antrag gestellt werden. Zusätzlich ist ein Formular auszufüllen, mit dem die Übergangsregelung beansprucht wird

Lüftungsanlagen müssen sparsamer und leiser werden

Für Lüftungsgeräte in Wohnräumen gelten ab 1. Januar 2018 strengere Vorgaben für Effizienz und Schallschutz. Zulässig sind dann nur noch neue Geräte der Effizienzklassen A+ bis D. Die Klassen E bis G entfallen. Die Eingruppierung erfolgt nach der Menge an Energie, die eine Anlage theoretisch gegenüber einer Lüftung mit geöffneten Fenstern einspart. Um diese Menge zu ermitteln, wird der Wärmeverlust mit dem Stromverbrauch aufgerechnet. Erlaubt sind ab 1. Januar nur noch neue Anlagen, denen diese Rechnung eine Einsparung von mindestens 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter bescheinigt. Auch leiser müssen die Geräte werden: Statt maximal 45 Dezibel sind nur noch 40 Dezibel erlaubt. Von diesen Regelungen ausgenommen sind reine Abluftgeräte, die weniger als 30 Watt Leistung aufnehmen.

Mehr alte Heizungen bekommen Effizienzlabel

Alle Heizkessel, die bis einschließlich 1993 eingebaut wurden, bekommen bei der Feuerstättenschau des Schornsteinfegers ab dem 1. Januar 2018 ein Effizienzlabel. Damit werden gegenüber dem Vorjahr zwei weitere Baujahre einbezogen. Das Label dient nur zur Information. Konsequenzen drohen auch bei einer Einordnung in eine schlechte Effizienzklasse nicht.

Dunstabzugshauben-Label A++ bis E

Für Dunstabzugshauben ändert sich das Effizienzlabel: Die Klassen F und G entfallen; die neue Skala reicht von A++ bis E. Ist eine Dunstabzugshaube bereits so sparsam, dass sie in die Klasse A+++ eingruppiert werden kann, kann auf freiwilliger Basis ein anderes schon existierendes Label verwendet werden, das von A+++ bis D reicht.

Heizungen: Neue Vorgaben für Effizienz und Abgase

Vom 26. September 2018 an gilt für neue öl- und gasbetriebene Heizungen ein Höchstwert beim Ausstoß von Stickoxid. Die Grenzwerte unterscheiden sich je nach Bauart und Leistung der Geräte.

Sogenannte Einzelraumheizgeräte, also etwa elektrische Heizlüfter und -strahler oder kleine Öl- und Gasöfen, dürfen ab 1. Januar 2018 nur noch in den Handel gebracht werden, wenn sie Mindestanforderungen sowohl an die Effizienz als auch an den Stickoxid-Ausstoß erfüllen. Für Geräte die feste Brennstoffe wie Holz verwenden, gelten noch keine solchen Vorgaben. Unabhängig vom Brennstoff gibt es aber ein Effizienzlabel: Die schlechteste Klasse darauf ist "G", die beste "A++". Quelle: vzbv / sue

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