Der Anstieg der Strompreise in Deutschland ist das beherrschende Thema, wenn es um die Energiewende geht. Dabei sind in den vergangenen 15 Jahren die Verbraucherpreise für Strom im Vergleich zu den Heizkosten und den Benzinpreisen am geringsten gestiegen, teilte das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster mit.
Spitzenreiter beim Anstieg der Energiepreise für die Verbraucher ist das Heizöl, das laut Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums zwischen 1998 und 2012 um über 300 Prozent teurer geworden ist. Auch der Preis für Erdgas stieg in demselben Zeitraum, und zwar um 100 Prozent. Bei den Treibstoffen müssen laut ADAC die Diesel-Fahrer 2012 über 150 Prozent mehr für den Liter bezahlen als 1998, für Superbenzin schlägt eine Preissteigerung um knapp 100 Prozent zu Buche. Auf dem letzten Platz im Preissteigerungs-Ranking folgt Strom, der seit 1998 mit einem Aufschlag von 66 Prozent den geringsten Anstieg zu verzeichnen hat, und das trotz der vieldiskutierten EEG-Umlage.
Die Energiekosten der privaten Haushalte steigen: Ein Vierpersonenhaushalt zahlt nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur mittlerweile über 5.000 Euro pro Jahr für Heizwärme, Strom und Kraftstoff; im Vergleich zum Jahr 2000 sind die Kosten um 2.200 Euro gestiegen. Den größten Anteil machen dabei die Heizkosten mit 50 Prozent aus, die sich seit 1995 um 170 Prozent erhöht haben.
"Die nächste Bundesregierung muss eine Energiewende auch im Bereich Wärme auslösen und die großen Potenziale für Erneuerbare Energien und mehr Effizienz gerade im Gebäudebestand heben", fordert deshalb ein Bündnis aus Sozialverbänden und Umweltorganisationen. Die staatliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen müsse auf fünf Milliarden Euro aufgestockt und verstetigt werden. Die Kosten der Energiewende müssen fair zwischen den verschiedenen Verbrauchern aufgeteilt werden. Vorteile von energetischen Gebäudesanierungen sollen den Mietern in der Form zu Gute kommen, dass ihre Warmmiete nicht steigt, fordert das Bündnis weiter.
Die Kosten der Sanierung sollen entsprechend ihren Vorteilen von Vermietern, Staat/KfW-Förderung und Mietern getragen werden. Sozialleistungen wie ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld oder die Grundsicherung im Alter müssen die gestiegenen Energiekosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigen. Energieeffiziente Geräte müssen bei Erstausstattung von Haushalten, die Grundsicherung erhalten, besonders gefördert werden. Der energetische Zustand von Gebäuden müsse bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen bei der Miete berücksichtigt werden. Energiesparberatungen müssen weiterhin flächendeckend angeboten werden und zudem für einkommensschwache Haushalte kostenlos zugänglich sein. Quelle: IWR / pgl