Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen aber die Energiebedarfsausweise aus Sicht von Haus & Grund mit dem neuen Gesetz abgeschafft werden. Wie eine aktuelle Studie zeigt, liegen die theoretischen Bedarfswerte um bis zu 173 Prozent höher als die tatsächlich gemessenen Energieverbrauchswerte. „Durch die falschen Bedarfsberechnungen wird das Einsparpotenzial von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand überschätzt. Eigentümer investieren dadurch viel Geld in Modernisierungen, die am Ende den Klimaschutz nicht voranbringen und das Wohnen teurer machen. Das sorgt für viel Unmut bei Eigentümern und Mietern“, fasst Warnecke die Studienergebnisse zusammen.
Mit Blick auf den ebenfalls geplanten Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor forderte Warnecke, die im Gebäudeenergiegesetz enthaltenen ordnungsrechtlichen Vorgaben schrittweise zu reduzieren. „Mit der zunehmenden Wirkung des CO2-Zertifikatepreises muss das Ordnungsrecht in spätestens zehn Jahren gänzlich wegfallen“, forderte Warnecke. Das Nebeneinander von CO2-Preis und Ordnungsrecht ergebe ökologisch und ökonomisch keinen Sinn. Quelle: Haus und Grund / pgl
Kommentare (9)
Dennis K.
at 11.02.2020Schrödingers Katze
at 13.02.2020Andererseits wäre eine größere Nähe vom rechnerischen zum tatsächlichen Endenergiebedarf durchaus wünschenswert, da hat Haus und Grund nicht ganz unrecht. Das ist aber mit der DIN 18599 gegenüber der DIN 4108 / 4701 schon besser geworden. Mit der Verbreitung geeigneter Simulationssoftware, wie z.B. WUFI Plus werden voraussichtlich auch realistische Werte erreicht.
Filstäler
at 13.02.2020Die energetische Qualität interessiert in der jährlichen Abrechnung keinen Mieter nur die Euros die er ausgibt.
Haus & Grund Deutschland
at 13.02.2020Die Studie kann hier eingesehen werden: https://www.hausundgrund.de/sites/default/files/downloads/fh-bielefelduntersuchungenergiebedarfversusenergieverbrauch12112019.pdf
Leif Wilcke
at 18.02.2020Gemessen an der Lebensdauer der Sanierung ist das also fast zu vernachlässigen.
Wir müssen uns ganz einfach daran gewöhnen, dass wir weder so bauen noch weiter so leben können, wenn wir auf diesem Planeten überleben wollen...
Die Mittel dazu haben wir seit langem..
Also nicht lamentieren sondern tun !
Schrödingers Katze
at 18.02.2020Wenn Wärmebrücken pauschal angerechnet werden, die Anlagentechnik womöglich im Tabellenverfahren gerechnet wird, und auch sonst alle Sicherheiten aus den rechnerischen Methoden eingesetzt werden, muß so ein Ergebnis erscheinen. Für meine Nachweise sind eine detaillierte Wärmebrückenberechnung und eine Berechnung der Anlagentechnik im detaillierten Verfahren Standard. Einzig die Annahme der konstanten Heiztemperatur und die Annahme des Referenzklimas für ganz Deutschland sind bei den Bedarfsberechnungen unrealistisch. (Das kann nur über Simulationssoftware deutlich verbessert werden, aber auch im PHPP gibt es dazu schon gute Ansätze).
Ansonsten gilt: Je detaillierter die Annahmen, desto genauer die Ergebnisse. Abweichungen zu Verbrauchswerten wird es immer geben, allein die Abweichungen aus Nutzerverhalten (ca + - 30%) schlagen bei Einzelgebäuden immer durch, je größer die Anzahl der Wohneinheiten, desto geringer die Abweichung (statistische Gründe).
Hankson
at 18.02.2020Wer aufgrund eines Energieausweises saniert ist selber Schuld! Ohnehin verlangen die Förderinstitute wie KfW in den meisten Fällen einen berechneten Zustand und in einer ordentlichen Energieberatung kann man die berechneten Verbräuchen den tatsächlichen Verbräuchen anpassen und so ist es auch richtig.
Über die theoretischen Annahmen kann man sicherlich diskutieren, aber es gibt ja schon Forschungsprojekte hinsichtlich einer U-Wert-Messung und hoffentlich werden die theoretischen Werte dann nachjustiert.
Didi
at 27.02.2020Dr. Diana Wiedemann
at 13.04.2020M.E. nach sollte man endlich die Berechnungsgrundlagen so überarbeiten, dass die Ergebnisse der Bedarfsberechnungen eher dem Verbrauch entsprechen. Auch die DIN V 18599 bringt da keine große Verbesserung.