"CO2-Zertifikate machen Ordnungsrecht obsolet"

Haus und Grund für Abschaffung des Energiebedarfsausweises

Haus und Grund spricht sich gegen Bedarfsausweise aus. © EnBauSa.de

Anlässlich der ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Nachbesserungen. „Die energetischen Anforderungen an Wohngebäude müssen spürbar vereinfacht werden. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen in das Gebäudeenergiegesetz ist ein erster wichtiger Schritt“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen aber die Energiebedarfsausweise aus Sicht von Haus & Grund mit dem neuen Gesetz abgeschafft werden. Wie eine aktuelle Studie zeigt, liegen die theoretischen Bedarfswerte um bis zu 173 Prozent höher als die tatsächlich gemessenen Energieverbrauchswerte. „Durch die falschen Bedarfsberechnungen wird das Einsparpotenzial von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand überschätzt. Eigentümer investieren dadurch viel Geld in Modernisierungen, die am Ende den Klimaschutz nicht voranbringen und das Wohnen teurer machen. Das sorgt für viel Unmut bei Eigentümern und Mietern“, fasst Warnecke die Studienergebnisse zusammen.

Mit Blick auf den ebenfalls geplanten Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor forderte Warnecke, die im Gebäudeenergiegesetz enthaltenen ordnungsrechtlichen Vorgaben schrittweise zu reduzieren. „Mit der zunehmenden Wirkung des CO2-Zertifikatepreises muss das Ordnungsrecht in spätestens zehn Jahren gänzlich wegfallen“, forderte Warnecke. Das Nebeneinander von CO2-Preis und Ordnungsrecht ergebe ökologisch und ökonomisch keinen Sinn. Quelle: Haus und Grund / pgl

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Kommentare (9)

  1. Dennis K.
    at 11.02.2020
    Die Abschaffung des Bedarfsausweises, der nach der Bauphysik und nicht nach Energieverbräuchen ausgestellt wird, ist kontraproduktiv und in Zeiten des Klimawandels äußerst kurzsichtig. Stattdessen sollte wohl eher der Verbrauchsausweis abgeschafft werden, um mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt herzustellen. Der Verbandspräsident Kai Warnecke sollte sich da mal etwas genauer mit Bauphysik und der dringend notwendigen Energiewende beschäftigen. Wer im Sinne des "Verbraucherschutzes" argumentiert, sollte mit Sicherheit nicht den Bedarfsausweis abschaffen, sondern ganz im Gegenteil den Verbrauchsausweis - zumindest wenn es um eine realistische Information des Verbrauchers gehen soll. Ganz einfaches Beispiel: Es macht einen großen Unterschied, ob ein Rentner-Ehepaar ein Haus bewohnt oder ob das gleiche Haus in einem anderen Fall von einem berufstätigen Single bewohnt wird. Im Verbrauchsausweis wird ganz vereinfacht nur der Verbrauch angesetzt ohne die Bauphysik zu beurteilen. Im Bedarfsausweis spielen die Verbräuche gar keine Rolle und es geht allein um die Bausubstanz. Soll jetzt das Verhalten der Bewohner oder die energetische Qualität des Gebäudes beurteilt werden, Herr Warnecke?
  2. Schrödingers Katze
    at 13.02.2020
    Kann Dennis K. nur beipflichten. Der Bedarfsausweis war nie zum Abschätzen tatsächlicher Energieverbräuche gedacht, er dient nur der Vergleichbarkeit. Daher ist der Begriff "Primärenergiebedarf" auch etwas unglücklich gewählt, er stellt ja eher ein Maß für den zu erwartenden Umweltschaden dar, als einen Energiebedarf. Warum dann nicht gleich die CO2-Emission im Ausweis darstellen?
    Andererseits wäre eine größere Nähe vom rechnerischen zum tatsächlichen Endenergiebedarf durchaus wünschenswert, da hat Haus und Grund nicht ganz unrecht. Das ist aber mit der DIN 18599 gegenüber der DIN 4108 / 4701 schon besser geworden. Mit der Verbreitung geeigneter Simulationssoftware, wie z.B. WUFI Plus werden voraussichtlich auch realistische Werte erreicht.
  3. Filstäler
    at 13.02.2020
    Haus und Grund kann man nur zustimmen ! Wollen Sie mit dem Bedarfsausweis Mietern/Käufern eine sachliche Information bieten oder nur Baumaßnahmen vorantreiben oder Gutachter in Lohn und Brot bringen ? Bei einem Mieterwechsel ändern sich die Heizkosten z.T. wesenlich. Logisch, ein Rentnerpaar mit 23 Grad Wohnungs-temperatur hat höhere Heizkosten als jemand dem18 Grad ausreichen. Ist ein Interessent in der Lage, anhand des Bedarfsausweises seine künftige Heizkosten einzuschätzen, ich glaube nicht. Hier ist der Verbrauchsausweis wesentlich aussagekräftiger und um das geht es !
    Die energetische Qualität interessiert in der jährlichen Abrechnung keinen Mieter nur die Euros die er ausgibt.
  4. Haus & Grund Deutschland
    at 13.02.2020
    Es ist nicht das erste Mal, dass eine eklatante Lücke zwischen dem errechneten Energiebedarf und dem gemessenen Energieverbrauch von Wohngebäuden festgestellt wird. Doch erstmals geht eine aktuelle Untersuchung der Sache auf den Grund. Die Studie „Energiebedarf versus Energieverbrauch oder Theorie versus Realität“ von Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann von der FH Bielefeld, Institut für Bauphysik und Baukonstruktion, deckt auf, dass die theoretischen Annahmen in den Energiebedarfsberechnungen nicht der Realität entsprechen.

    Die Studie kann hier eingesehen werden: https://www.hausundgrund.de/sites/default/files/downloads/fh-bielefelduntersuchungenergiebedarfversusenergieverbrauch12112019.pdf
  5. Leif Wilcke
    at 18.02.2020
    Tatsächlich verlängert sich -auch bei 30-40 % unter dem errechneten Bedarf-die Amortisationszeit nur um ca. drei bis vier Jahre, bei heute sehr moderaten Energiekosten (nicht CO2 bepreist!)
    Gemessen an der Lebensdauer der Sanierung ist das also fast zu vernachlässigen.
    Wir müssen uns ganz einfach daran gewöhnen, dass wir weder so bauen noch weiter so leben können, wenn wir auf diesem Planeten überleben wollen...
    Die Mittel dazu haben wir seit langem..
    Also nicht lamentieren sondern tun !
  6. Schrödingers Katze
    at 18.02.2020
    @ Haus und Grund: Sehr "realistische" Studie.....
    Wenn Wärmebrücken pauschal angerechnet werden, die Anlagentechnik womöglich im Tabellenverfahren gerechnet wird, und auch sonst alle Sicherheiten aus den rechnerischen Methoden eingesetzt werden, muß so ein Ergebnis erscheinen. Für meine Nachweise sind eine detaillierte Wärmebrückenberechnung und eine Berechnung der Anlagentechnik im detaillierten Verfahren Standard. Einzig die Annahme der konstanten Heiztemperatur und die Annahme des Referenzklimas für ganz Deutschland sind bei den Bedarfsberechnungen unrealistisch. (Das kann nur über Simulationssoftware deutlich verbessert werden, aber auch im PHPP gibt es dazu schon gute Ansätze).
    Ansonsten gilt: Je detaillierter die Annahmen, desto genauer die Ergebnisse. Abweichungen zu Verbrauchswerten wird es immer geben, allein die Abweichungen aus Nutzerverhalten (ca + - 30%) schlagen bei Einzelgebäuden immer durch, je größer die Anzahl der Wohneinheiten, desto geringer die Abweichung (statistische Gründe).
  7. Hankson
    at 18.02.2020
    Natürlich befürwortet H&G den Verbrauchsauweis, weil er einfach günstiger ist und H&G die Eigentümer vertritt. Wegen der Vergleichbarkeit ist man logischerweise beim ersten Kommentator. Der Bedarfsausweis ist nutzerunabhängig und dient viel besser der Vergleichbarkeit.
    Wer aufgrund eines Energieausweises saniert ist selber Schuld! Ohnehin verlangen die Förderinstitute wie KfW in den meisten Fällen einen berechneten Zustand und in einer ordentlichen Energieberatung kann man die berechneten Verbräuchen den tatsächlichen Verbräuchen anpassen und so ist es auch richtig.
    Über die theoretischen Annahmen kann man sicherlich diskutieren, aber es gibt ja schon Forschungsprojekte hinsichtlich einer U-Wert-Messung und hoffentlich werden die theoretischen Werte dann nachjustiert.
  8. Didi
    at 27.02.2020
    Ich kann den Kommentatoren Dennis K., Schrödingers Katze und Hankson nur beipflichten. Energieausweise stelle ich nur für Bestandskunden aus, deren Häuser ich definitiv kenne und erstellt oder saniert habe. Der Energieverbrauchsausweis sagt was über den Bewohner aus, der Energiebedarfsweis sagt etwas über das Gebäude (wenn exakt gerechnet) aus. Deshalb ist der Verbrauchsausweis das Papier nicht wert. Der Rentner, der nur noch alleine lebt und 2 Räume im Haus beheizt, weil die Rente nicht reicht. Die jungen Hauskäufer, die ein Haus mit Ölheizung kaufen und diverse Öl-Rechnungen nicht gezeigt bekommen und der Verbrauch so heruntergespielt wird. Das sind nur 2 Beispiele von vielen. Und warum haben ältere Menschen auch die Temperutur gegebenfalls höher gestellt? Weils in der Bude zieht und kein Geld für Fenster und Haustür vorhanden ist.
  9. Dr. Diana Wiedemann
    at 13.04.2020
    Verwunderlich ist eigentlich nur, dass hier etwas als neue Erkenntnis ausgegeben wird, was schon seit Jahren bekannt ist. Inzwischen gibt es mehr und mehr Forschungen, die sich mit dem Prebound- und dem Reboundeffekt befassen. Eine der ersten Studien stammt aus aus dem Jahr 2012 [Sunikka-Blank et al. "Der Prebound-Effekt: die Schere zwischen errechnetem und tatsächlichem Energieverbrauch". Cambridge, Hamburg 2012].
    M.E. nach sollte man endlich die Berechnungsgrundlagen so überarbeiten, dass die Ergebnisse der Bedarfsberechnungen eher dem Verbrauch entsprechen. Auch die DIN V 18599 bringt da keine große Verbesserung.

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