Gebäudeenergieberater HwK dürfen keine BAFA-Vor-Ort-Beratung durchführen, wenn sie in einem Handwerksbetrieb angestellt sind einen Handwerksbetrieb führen. Auch ist es ihnen untersagt, an die Beratung anschließenden Effizienzmaßnahmen umsetzen. Das müsse sich ändern, so Schneider.
Der Energieberaterverband GIH sieht das ähnlich. Dessen Vorsitzender Jürgen Leppig fordert, die Bafa-Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung so anzupassen, dass auch Energieberater aus dem Handwerk, die einen Betrieb haben, mit dem Sanierungsfahrplan beraten dürfen. Sie sind derzeit nicht zugelassen. "Nur so bekommen wir PS auf die Straße", argumentiert er gegenüber EnBauSa.de
Durch den Sanierungsfahrplan sei die Neutralität des Beratungsergebnisses gegeben, da er über alle Gewerke hinweg eine schrittweise Umsetzung von Maßnahmen beinhalte, so Schneider. Im Regelfall wenden sich Gebäudeeigentümer wegen eines sanierungsbedürftigen Bauteils oder der Anlagentechnik unmittelbar an einen Handwerker. Dieser könne auf die Möglichkeiten und das Potenzial der Energieeinsparung insgesamt hinweisen und über die akut anstehende Maßnahme hinweg den Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellen. Schneider abschließend: "Eine derartige anlassbezogene Energieberatung muss ebenso unter das Vor-Ort-Beratungsprogramm fallen und gefördert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die anlassbedingten, vielfachen Kundenkontakte der Handwerker nicht zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen und damit zur Sensibilisierung der Hauseigentümer genutzt werden können." pgl