Finanzierung

Gut gefördert in die Zukunft

Wer in Nachhaltigkeit investieren will, kann mit Fördergeld rechnen. Foto: Zerbor/stock.adobe.com

Viele Bauherren möchten nachhaltig und klimaneutral bauen. Doch oft fehlt der Überblick über Fördermöglichkeiten. Wir zeigen interessante Optionen.

Die Anzahl der Fördermöglichkeiten hat sich in den letzten Jahren optimiert. Um die Klimaschutzziele zu erreichen und Bauherren zu motivieren nachhaltiger zubauen, wurden zahlreiche Fördermöglichkeiten zusammengelegt oder ausgebaut. Doch der Weg zur Förderung soll geplant sein. In Sachen Bau- und Sanierungsförderung gibt es zwei Institute, an die sich Bauherren wenden können, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In beiden Fällen müssen die geförderten Maßnahmen zu einer erhöhten Energieeffizienz beitragen. Bei einem Neubau oder einer Komplettsanierung wird aus dem Gebäude ein sogenanntes „Effizienzhaus“. Dazu gehören zwei Kriterien: der Gesamt-Energiebedarf des Objekts und die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Ersteres wird unter „Primärenergiebedarf“ angegeben, zweites unter „Transmissionswärmeverlust“. Darauf aufbauend sind verschiedene Effizienzhaus-Stufen festgelegt – 40, 40 Plus, 55 und aufwärts.So benötigt ein Effizienzhaus der Stufe 55 nur 55 % der Primärenergie. Der beste Effizienzhaus-Wert ist nach Angaben des Herstellers Drutex 40 Plus, Häuser dieser Stufe werden mit der höchsten Neubauförderung prämiert.

Auf die Effizienz kommt es an

Erreichen ein Neubau oder die Sanierung eines bestehenden Objekts bestimmte Energieeffizienzstufen, fördert die KfW das Bauvorhaben mit bis zu 24.000 Euro pro Wohneinheit – ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Förderung steigt auf 37.500 Euro je Wohneinheit, wenn diese Effizienzhaus-Stufe 40 Plus erreicht, die Kriterien einer Erneuerbare-Energien-Klasse, wenn also mindestens 55 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, erfüllt werden, oder ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt werden kann. Die KfW fördert neben Sanierung und Neubau kompletter Wohngebäude auch Einzelmaßnahmen, darunter den Einbau oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Der hohe energetische Anspruch besteht jedoch weiterhin, daher müssen die betreffenden Fenster bestimmte Anforderungen erfüllen. Bei Wohngebäuden dürfen verschiedene Elemente den jeweiligen Wärmedurchgangskoeffizienten (angegeben in/(m2 K)) nicht überschreiten Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren: 0,95, Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren: 1,1, Dachflächenfenster: 1,0, Glasdächer: 1,6, Außentüren beheizter Räume sowie Hauseingangstüren: 1,3. Die Höhe des Fördergeldes ist maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, jeweils 2.000 Euro für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wozu auch Fenster und Türen zählen. Dennoch empfehlen sowohl die BAFA als auch die KfW, einen Energieeffizienz-Experten zu engagieren.

Contracting als umweltfreundlicher Gewinnbringer

Beim Liefer-, Anlagen-, Energie- oder Wärme-Contracting bezieht sich der Begriff auf die Bereitstellung oder Lieferung von Betriebsstoffen wie Wärme oder Strom und den Betrieb der zugehörigen Anlagen. Durch ein gemeinsames Netz soll der Preis lohnend sein.  Damit Kommunen ihre Investitionen in Energieeffizienz künftig einfacher umsetzen können, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg das neue Förderangebot Projektentwicklung Contracting, kurz ProECo, aufgelegt. Ziel ist, möglichst viel CO2 durch kommunale Effizienzinvestitionen einzusparen. Kommunen bekommen bis zu 75 Prozent der Beratungskosten erstattet. Wer einen Antrag stellen will, kann sich von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) neutral beraten lassen. Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister alle Aufgaben, die bei einer Sanierung zum klimafreundlichen Gebäude anfallen: von der Finanzierung über die Planung bis zur Betriebsführung. Dazu bietet die KEA Beratungen an. Knapp eine Million Euro stehen nun beim neuen Förderbaustein ProECo im Programm Klimaschutz-Plus 2021/2022 für eine qualifizierte Beratung aus Landesmitteln bereit. Die Förderanträge entsprechen dem standardisierten Vorgehen der KEA-BW. Demnach müssen sie ein Beratungsangebot zum Contracting-Projekt, den abgeschätzten Investitionsumfang und die erwartete CO2-Einsparung aller Maßnahmen enthalten.

Elektrisch fahren

Seit Ende November gibt es auch mit der KfW ein neues Förderprogramm für Elektroautos. Ladestationen an privaten Stellplätzen werden mit 900 Euro für jeden Ladepunkt gefördert. Gefördert wird der Kauf einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung samt intelligenter Steuerung, die Kosten Einbau und Anschluss. Wichtig ist, dass die Ladestation ausschlich Strom aus erneuerbaren Energie nutzt. Die Förderung muss vor dem Einbau beantragt werden.

Mehr Rechte für Wohnungseigentümer

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurde Anfang 2021 angepasst, der Bundesrat stimmte zu. Die Honorare von Architekten, Ingenieuren und Energieberatern, können nach wie vor frei vereinbart werden. Die neue Fassung des HOAI trat Anfang Januar in Kraft. Die WEG Reform trat Ende 2020 in Kraft. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen wurde vereinfacht, dazu zählen Maßnahmen, welche ein Eigentum in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Die Rechte von Wohnungseigentümern wurden erweitert, ein Eigentümer hat das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, gleichzeitig wurde ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt.

Wolfram Hülscher

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