Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) fordert den gesetzlichen Schutz des Berufszweigs "Energieberater". "Weil der Begriff Energieberater nicht geschützt ist und keinen beruflichen Standards beziehungsweise Regelungen unterliegt, bewegen sich mittlerweile sehr viele unqualifizierte Berater auf dem Markt, die nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen", beanstandet Professor Klaus Layer, Leiter der Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik in Karlsruhe und Partner der GTÜ. "Es entsteht ein unübersichtlicher Wildwuchs, Qualitätsstandards können nicht mehr gewährleistet werden."
Die Zertifizierung von Energieberatern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist aus Sicht der GTÜ zwar ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug. "Es ist ein wichtiger Schritt, eine staatlich anerkannte Zertifizierung zu schaffen und damit die Qualitätsstandards festzulegen. Die meisten Mieter und Vermieter wissen hiervon aber nichts und fallen allzu oft auf nichtzertifizierte Energieberater herein", so Layer. Die GTÜ fordert daher den Schutz des Berufszweigs, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Beratung sicherstellen zu können. "Energieberater sollte sich nur nennen dürfen, wer die nötigen Aus- und Weiterbildungen absolviert hat und staatlich zertifiziert wurde", erläutert Layer.
Die Aus- und Weiterbildung sollte ihm zufolge mindestens folgende Schwerpunkte setzen: Dämmung denkmalgeschützter Häuser, Niedrigenergie- und Passivhäuser, erneuerbare Energien, Wärmespeicherungsvermögen, Berechnung und Vermeidung von Schwachstellen, Einsatz von Lüftungsanlagen, Berechnung von Lüftungsanlagen, Kenntnis über alle am Markt erhältlichen Wärmeerzeuger, Erfassung von Emissionsraten und Berechnungsvarianten zur Wirtschaftlichkeit. Außerdem gehöre das Bauen im Bestand ebenso zur Grundlage wie die Baukonstruktion und Kenntnisse zu diversen in der Vergangenheit eingesetzten Materialien und ihren Eigenschaften. sth