Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt. Danach soll die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuer zukünftig nach dem Verkehrswert des Grundstücks erhoben werden. Nach geltender Regelung wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte erhoben. In den alten Bundesländern basiert diese auf den Wertverhältnissen, die zum 1.1.1964 festgestellt werden, in den neuen Bundesländern ist die Basis der 1.1.1935.
"Die Bundesländer sollen die Möglichkeit haben, die Grundsteuermesszahl eigenständig festzulegen", erklärt Hans-Joachim Beck, Leitung Abteilung Steuern beim IVD Bundesverband. Damit sollen vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, zu verhindern, dass die neue Berechnungsgrundlage zu einer Mehrbelastung ihrer Bürger führt. "Wir müssen darauf achten, dass eine Neuregelung nicht zu höheren Belastungen für Mieter und Eigentümer führt", fordert Beck.
Die Gemeinden haben die Grundsteuer in den letzten Jahren exzessiv erhöht. Dies müsse unter dem neuen Modell ein Ende haben, so der IVD. Werden Grundstücke durch den Verkehrswert höher bewertet, müssen die Länder über eine Absenkung der Messzahlen gegensteuern und die Gemeinden die Hebesätze senken. "Außerdem darf kein Bürokratiemonster erschaffen werden, das zu Rechtsstreitigkeiten führt", so Beck. Bei der Grunderwerbssteuer hat sich seit der Freigabe gezeigt, dass viele Länder diese nutzen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Nur Sachsen und Bayern sind bei 3,5 Prozent geblieben. Bei der Grundsteuer wäre das gravierender, weil sie jährlich fällig und auf die Mieter umgelegt wird. Quelle: IVD / pgl