Abhängigkeit vom energetischen Standard wird abgelehnt

"Grundsteuer muss Objektsteuer bleiben"

In der aktuellen Debatte um Änderungen der Grundsteuer fordert die Immobilienwirtschaft Aufkommensneutralität, Administrierbarkeit und Verfassungskonformität.

„Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für Kommunen. Jegliche Reform sollte daher auf Aufkommensneutralität, Administrierbarkeit und Verfassungskonformität ausgelegt sein. Sonst droht die Steuer wegzufallen“, erklärt Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses Steuern des Zentralen Immobilien Ausschuss, des Wirtschafdtsverbands der Immobilienbranche. Für den weiteren Dialog mit sämtlichen Beteiligten hat der ZIA zehn Thesen entwickelt, die als Grundlage für die Grundsteuer-Reform aus Sicht der Immobilienwirtschaft zu beachten sind.

„Es bringt nichts, ein Modell einzuführen, das auf den ersten Blick sozial gerecht sein soll, auf den zweiten Blick aber zu einer Überlastung der Behörden und finanziellen Überforderung etwa von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten führt. Zudem ist es illusorisch, ein kompliziertes bewertungsabhängiges Modell ab spätestens Ende 2024 anwenden zu können. Wir sollten auf Einfachheit, Transparenz und Ausgewogenheit setzen.“

Aus diesem Grund setzt sich der Verband für die Einführung eines Flächenmodells zur Berechnung der Grundsteuer ein. Dieses berücksichtigt die Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche. „Sämtliche dafür benötigten Daten liegen vor. Die Berechnung wäre simpel und auch aus Steuerzahlersicht nachvollziehbar“, meint Volckens. Zudem treffe das Flächenmodell den Kern der Grundsteuer als Objektsteuer.

Aus der SPD kommen dazu andere Vorstellungen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz wollte Wertkomponenten einführen wie das Baualter, die Wohnfläche und der Bodenrichtwert. Das könnte zu Steigerungen in den Städten führen. Der SPD-Finanzpolitiker Carsten Schneider hatte gefordert, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden soll. Eigentümer profitierten von steigenden Mieten. pgl

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