Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, der die Grundlagen grüner Politik bei Sanierung und Mietrecht definiert. Die Fraktion nimmt dabei auch das Thema des demografischen Wandels und dessen Auswirkungen auf die Gebäudesanierung in den Fokus. Vorausgegangen war ein erster Referentenentwurf der Regierung zur Mietrechtsänderung.
Bündnis90/Die Grünen sehen in der energetischen Sanierung des Gebäudebestands einen entscheidenden Hebel, um bei höheren Energiepreisen die Wohnkostenbelastung zu reduzieren und fordern in ihrem Antrag die warmmietenneutrale energetische Sanierung. Da diese nicht in allen Wohnungsbeständen erreichbar sei, entwickelt die Partei Vorschläge zu einer Absicherung der Mieterinnen und Mieter, die sich Mieterhöhungen nicht leisten können.
Ziel sei es, das Mietrecht, die öffentlich-rechtlichen Regelungen und Förderprogramme zur Energieeinsparung sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien besser aufeinander abzustimmen. An konkreten Forderungen für den Gebäudebereich sieht das Papier vor, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu gestalten und ab 2020 bei energetischen Sanierungen einen Energieverbrauch von maximal 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2a) einzuführen.
Außerdem soll es nach den Vorstellungen der Fraktion bei einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Vorgaben für Mindestanteile bei erneuerbaren Energien geben, ähnlich wie dies bereits in Baden-Württemberg Pflicht ist. Das dortige Erneuerbare-Wärme-Gesetz schreibt eine 10-Prozent-Quote für Erneuerbare vor, lässt aber auch zahlreiche Ersatzmaßnahmen zu.
Die Grünen fordern auch eine verstetigte Förderpolitik. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW soll mindestens 2 Milliarden Euro betragen. Weitere Mittel in Höhe von 3 Milliarden Euro sollen aus einem Energiesparfonds kommen, außerdem wollen die Grünen erreichen, dass stärker EU-Mittel, etwa aus dem Efre-Fonds genutzt werden. Sie schlagen auch eine Weiterführung des Programms "Altersgerecht sanieren" über das Jahr 2012 hinaus vor. Städtebauförderung soll auf einem Niveau von 700 Millionen Euro verstetigt werden. Gegenwärtig stehen 455 Millionen Euro dafür im Etat.
Auch eine Prüfung der Steuerförderung für die Gebäudesanierung steht in dem Papier. Gefordert wird zudem eine gezieltere Ansprache schwer zu erreichender Zielgruppen wie Kleinstbesitzerinnen und Kleinstbesitzer und ältere Menschen über Zuschüsse anstatt von Krediten. Im Mietrecht schlägt die Fraktion vor, dass ein Verstoß gegen geltende Energieeffizienzstandards das Recht auf Mietminderungen mit sich bringen soll. Sie fordert zudem eine Senkung der Modernisierungsumlage auf 9 Prozent.
Die energetische Gebäudebeschaffenheit soll Teil der ortsüblichen Vergleichsmiete werden. Um zu verhindern, dass die Mieten in bestimmten Gebieten durch häufige Mieterwechsel, etwa in Studierendenstädten, zu stark steigen schlagen die Grünen vor, dass zur Vergleichsmiete die letzten sechs anstatt der letzten vier Jahre herangezogen werden.
In weiteren Punkten setzt sich das Papier mit der Frage des Contracting auseinander. Es solle sowohl im Mietrecht als auch im Wohneigentumsrecht geprüft werden, wie die Umlage und die Abrechnung von Contractingvorhaben vereinfacht werden können und wie eine faire Verteilung der durch Contracting anfallenden Investitionen in Mietwohnungen erreicht werden kann. pgl
Kommentare (1)
Ariadne
at 27.01.2012Wenn Vermieter in der Vergangenheit unfähig waren Rücklagen zu bilden, dann ist das Ihr Problem, aber nicht das der Mieter. Die Mieten wurden schon vorher, bevor überhaupt etwas getan wurde um ca. 20 % in 10m haren erhöht. Es ist nicht das problemn der mieter, wenn Vermieter nicht in der lage waren Rücklagen zu bilden und Schrottimmobilien von einem vollkommen verkommenen Staat nach der Wende in einer Art und Weise auf die Bevölkerung umzulegen. Vorher kommunistische Mieten, jetzt Mietwucher.
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