Baden-Württemberg, Bayern und Hessen beabsichtigen, die Kreditversorgung für "Häuslebauer" zu verbessern. Sie haben dazu dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen rechtssicherer gestalten und damit einer Kreditklemme entgegenwirken.
Vorgesehen ist dabei insbesondere, die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung klarer zu definieren. Außerdem soll in Fällen der Anschlussfinanzierung oder Umschuldung die derzeit bestehende Möglichkeit einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung abgeschafft werden. So ließe sich verhindern, dass Menschen ihre ursprüngliche Finanzierung aufgrund verschärfter Bedingungen und damit auch ihre Häuser verlören. Eine Ausnahmeregelung soll zudem ermöglichen, dass der altersgerechte Umbau und die energetische Sanierung von Wohnraum einer fristgerechten Kredittilgung nicht im Wege stehen.
Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf sogenannte Immobilienverzehrkredite, also Kreditverträge, die der Alterssicherung dienen, von den Anforderungen der Immobiliar-Verbraucherdarlehen aus. Sie könnten dann auch herangezogen werden, um die Kosten einer altersgerechten Renovierung zu finanzieren. Auf diese Weise ließe sich der Verkauf der Immobilie und der Umzug in ein Heim vermeiden.
Mit ihrem Gesetzentwurf wenden sich Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gegen die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Kreditwesengesetz. Sie ist im März 2016 in Kraft getreten. Nach Ansicht der Länder ist die EU-Richtlinie durch das deutsche Umsetzungsgesetz unnötig verschärft worden. Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker. Bundesrat / pgl