Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Mit der Übernahme von 100 Prozent der Kreditrisiken und einer Laufzeit von 10 Jahren helfen wir unbürokratisch und verlässlich. Denn wir müssen unseren Mittelstand mit aller Kraft unterstützen, um als Wirtschaft insgesamt nach der Krise wieder durchstarten zu können.“
Voraussetzung für die Gewährung des Kredits ist, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder 2019 einen Gewinn erzielt hat. Wenn es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen. Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Auf Wunsch gibt es bis zu zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Darüber hinaus gibt es Verbesserungen beim bereits bestehenden KfW-Sonderprogramm. Diese bestehen in einer Verlängerung der Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre, für Kredite bis 800.000 Euro sogar bis zu 10 Jahre. Zudem wird für die Annahme einer positiven Fortführungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen haben. Quelle: KfW / pgl
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