Nur die Wohnungswirtschaft ist mit dem Entwurf zufrieden

Gebäudeenergiegesetz sorgt nicht für Effizienz am Bau

Beim Neubau bleibt das Gesetz zurückhaltend. © EnBauSa.de

Die Resonanz auf den bislang vorliegenden Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ist verhalten bis negativ. Nur die Wohnungswirtschaft konnte ihre zentrale Forderungnach Quartierskonzepten unterbringen und freut sich über die Sanierung im Quartier. Verbände aus dem Baubereich sind eher skeptisch. Die Heizungsbranche hält sich mit Einschätzungen noch zurück. 

Der GdW, der Lobbyverband der Wohnungswirtschaft, freut sich besonders über die Möglichkeit, dass "beim Neubau von Gebäuden optional die Vermeidung von Treibhausgasen betrachtet werden kann." Damit bezieht sich der Verband auf die Möglichkeit, nicht den Primärenergiebedarf, sondern den CO2-Ausstoß eines Gebäudes für die Erfüllung der Anforderungen zu betrachten. Wird die Energie mit geringer Belastung erzeugt, muss die Gebäudehülle nicht ganz so gut sein.

An diesem Ansatz gibt es Kritik. Zum einen steht C02-neutrale Energie nur begrenzt zur Verfügung. Zum anderen berücksichtigt dieser Ansatz die Kostenbelastung für die Mieter nicht. Deren Heizkosten können hoch sein, auch wenn die CO2-Bilanz gut ist, beispielsweise bei Strom. Die sogenannte Innovationsklausel, auf die sich die Wohnungswirtschaft stützt, konterkariere das im Koalitionsvertrag genannte "Efficiency First"-Prinzip, kritisiert Christian Noll, Geschäftsführer der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Die Deneff hat knapp 180 Mitglieder aus Industrie und Beratung. "Eine Klausel, die lediglich die Anforderungsgrößen ändert, ist keine Innovation, sondern produziert nur zusätzlichen Vollzugsaufwand und neue Schlupflöcher", erklärt Noll.

Baulicher Wärmeschutz verliert Relevanz

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands Gebäudehülle (BuVEG) begrüßt prinzipiell die geplante Zusammenführung der Gesetz im Gebäudeenergiegesetz, sieht aber Schwachpunkte im jetzigen Entwurf: "Insbesondere betrachten wir die schleichende Verschlechterung der bisher geltenden Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz als sehr großes Manko."

Die Wohnungswirtschaft freut sich auch über Quartierslösungen: "Positiv ist außerdem, dass gemeinsame Nachweise für mehrere Gebäude in Wohnquartieren ermöglicht werden sollen", so der GdW. "Gerade im Bestand ist eine höhere Sanierungsquote dringend notwendig. Mit Schönrechnerei werden wir auch die Klimaschutzziele 2030 und 2050 reißen", wendet Jan Peter Hinrichs ein.

Zudem sollen die Effekte von Photovoltaik-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplung leichter in den Nachweisen angerechnet werden können. "Damit wird eine Reihe von Vorschlägen der Wohnungswirtschaft in dem Entwurf aufgegriffen", so die Wohnungswirtschaft. Aus Sicht der Deneff hat auch der an sich positive Punkt, dass gebäudenah erzeugte Energie bei der Bilanz berücksichtigt werden kann, einen Pferdefuß: "Der PV-Bonus spielt Erneuerbare und Effizienz gegeneinander aus, statt sie gemeinsam voranzubringen. De facto führt die Regelung sogar zu einer Abschwächung der Energieeffizienzanforderungen an Gebäude mit fossilen Heizungen." Die erweiterte Möglichkeit der Anrechnung von PV-Erträgen kann zu schlechteren Standards in anderen Bereichen führen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass ein Bauherr, der ohnehin einen PV-Anlage wollte, deswegen schlechtere Fenster einbaut oder weniger dämmt.

Unverbindlichkeit könnte zu neuen Investitionen zwingen

"Leider versäumt die Bundesregierung die Möglichkeit, einen zukunftsfähigen Rahmen für klimafreundliche Gebäude zu schaffen", so Noll weiter. Er warnt auch vor der Schwammigkeit des jetzt vorliegenden Entwurfs: "Da unklar ist, ob die EU-Kommission den Ansatz des GEG als Nahe-Nullenergie-Gebäude akzeptiert, entsteht im Ergebnis mehr Rechtsunsicherheit für Bauherren und Investoren." Das gilt insbesondere deshalb, weil die Anforderungen an neu errichtete Gebäude nicht ambitionierter werden. Das verhindern auch Festlegungen im Koalitionsvertrag. Die Konsequenz könnte sein, dass Neubauten, die nach den Mindestanforderungen dieses Gesetzentwurfes errichtet werden, nicht die Standards für den benötigten klimaneutralen Gebäudebestand für 2050 erreichen und vor 2050 energetisch verbessert werden müssten. "Das ist eine Verschwendung von finanziellen, energetischen und stofflichen Ressourcen und bietet keine langfristige Strategie für eine Klimaneutralität des Gebäudebestands, die entscheidend für eine wesentliche Reduzierung der CO2-Emissionen ist", so Hinrichs.

Moderate Änderung bei Energieausweisen

Bei den Energieausweisen bleiben die Änderungen moderat, eine wirkliche Steigerung der Qualität ist nicht zu erwarten. "Der Aussteller hat ein bestehendes Gebäude, für das er einen Energieausweis erstellt, vor Ort zu begehen oder sich für eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung stellen zu lassen und im Energieausweis Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen zu geben (Modernisierungsempfehlungen), es sei denn, die fachliche Beurteilung hat ergeben, dass solche Maßnahmen nicht möglich sind" heißt es dazu im Entwurf. Die Defizite, dass ein Ausweis ohne Kenntnis des Objekts erstellt werden kann wird benannt, aber nicht verbindlich beseitigt. Gut sei die Erweiterung der Energieausweis-Zulassung für den Bereich der Nichtwohngebäude, so der Energieberaterverband GIH. Auch die jetzt enthaltene Beschreibung des nationalen Prüfverfahrens zur Prüfung der Luftdichtheit im nationalen Anhang zur ISO-Norm 9972 durch Tabellen im Anhang begrüßt der GIH. von Pia Grund-Ludwig

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