Entwurf soll ins Klimakabinett

Gebäudeenergiegesetz löst weiter Streit aus

Erneuerbaren-Verband fordert härtere Pflicht zum Kesseltausch. © EnBauSa.de

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes bleibt unter Fachleuten umstritten. Das Gesetz führt Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Einfacher wird es dadurch nicht. Und ob es dazu beiträgt, die Klimaziele zu erreichen ist auch fraglich.

Über 150 Stellungnahmen sind im Rahmen der Anhörung eingegangen, nun geht es darum, in der Diskussion zwischen Umweltministerium einerseits und Innen- und Wirtschaftsministerium andererseits einen Kompromiss in den noch strittigen Punkten zu finden. Möglicherweise wird der Entwurf auch in einer nächsten Sitzungen des Klimakabinetts diskutiert.

Ziele des Entwurfs sind Bürokratieabbau, Verstetigung von Anforderungen und Kostensenkung durch Investitions- und Planungssicherheit für Planer, Berater, Bauherren und Wohnungswirtschaft. Außerdem muss die Bundesregierung darin gegenüber der EU definieren, wie ihr Niedrigstenergiestandard für Gebäude aussieht. Dabei steht die Quadratur des Kreises an: Definition des Niedrigstenergiestandards, Erfüllung der vereinbarten Klimaziele und Einhalten des Koalitionsvertrags, der eine Verschärfung der Gebäudestandards ausschließt.

Öffentliche Hand ist bislang kein Vorbild

Viele Verbände fordern zudem eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei den eigenen Bauvorhaben. Die ist weder konkret im Gesetz festgezurrt noch mit finanziellen Mitteln hinterlegt. So fehle im Bundeshaushalt 2020 (VfW) der "Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften". Der Bund werde seiner Vorbildfunktion nicht gerecht, kritisiert Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Verbands für Wärmelieferung.

Der Energieberaterverband GIH fordert, dass neue Bundesgebäude nur noch klimaneutral zu errichten sind und die energetische Sanierungsrate von Bestandsgebäuden im Bundesbesitz auf 3 Prozent steigen soll. Ausnahmen solle es nur für Kommunen geben, die im Haushaltssicherungsverfahren sind und nicht für alle überschuldeten Kommunen.

Verbände fordern einheitlichen Energieausweis

Ein Punkt, in dem sich viele Verbände einig sind ist die Forderung nach einer Vereinheitlichung der Energieausweise bei einer Novelle der Energiegesetze. Sie fordern, dass nur noch der Bedarfsausweis zugelassen wird. Er bildet den rechnerischen Energiebedarf ab, nicht den realen der Vormieter. Der GIH schlägt außerdem vor, einen Energieausweis auch für Baudenkmäler einzuführen. Damit könne man der Meinung entgegenwirken, dass eine Sanierung von Denkmälern per se ausgeschlossen sei, so der Verband.

Zur Frage, ob eine weitere Verschärfung der Standards notwendig gewesen wären gibt es bei den Verbänden, die an der Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz beteiligt waren unterschiedliche Positionen. Die Energieberaterverbände GIH und Deutsches Energieberaternetzwerk (DEN) sind für eine Verschärfung. Der GIH tritt außerdem dafür ein, dass statt der Verbrauchsausweise nur noch Bedarfsausweise ausgestellt werden sollen. Außerdem ist der GIH dafür, dass eine Vor-Ort-Anwesenheit notwendig ist, damit ein Energieausweis ausgestellt werden darf. Derzeit wählen viele Hausbesitzer den billigsten Weg und ordern einen Ausweis online.

Zur Erreichung der Klimaziele sind neue Maßnahmen notwendig

Die unter Federführung der Deutschen Energieagentgur (Dena) arbeitende Allianz für Gebäudeenergieeffizienz (geea) akzeptiert die derzeitigen Empfehlungen des Gesetzentwurfs, schlägt aber für die nahe Zukunft weitere Reformen vor, so dass dann nur noch zielkompatible Gebäude entstehen sollen. Christian Stolte, Bereichsleiter energieeffiziente Gebäude der Dena, sprach sich im Interview gegenüber EnBauSa dafür aus, sich auf die Bestandssanierung zu konzentrieren. Dafür könne man auf härtere Vorschriften im Neubau verzichten.

Ein Kernpunkt ist die Anrechnung von PV-Strom, der am oder in der Nähe des Gebäudes erzeugt wird. Vorgesehen ist im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes, dass Strom aus PV-Anlagen auf die Gebäudeenergiebilanz angerechnet werden darf. Eine Koppelung an die Nutzung zur Wärmeerzeugung erfolgt aber nicht. Die eingezogene Deckelung der Anrechenbarkeit benachteilige zudem mit Wärmepumpen versorgte Gebäude, argumentiert der Bundesverband Wärmepumpe. Problematisch sei außerdem, wie die PV als Ersatzoption für erneuerbare Wärmeversorgung anerkannt werde. Der Ausbau von Dachflächen-PV müsse mit der tatsächlichen Nutzung des Stroms für die Gebäudetechnik einhergehen, so der Verband.

Für eine schärfere Austauschpflicht bei alten Heizungen setzt sich der Bundesverband Erneuerbare Energien ein. Sie müsse auch für die 12 Millionen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Niedrigtemperaturkessel gelten. Außerdem schlägt der Verband eine Austauschpflicht nach 25 Nutzungsjahren vor. Diese soll mit der Pflicht zu einem hyrdraulischen Abgleich verbunden werden. von Pia Grund-Ludwig

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