EU-Gremien können sich noch nicht einigen

Gebäudeeffizienzrichtlinie steckt fest

Die EU-Verhandlungen zur Gebäuderichtlinie sind zurzeit festgefahren. © Ehlerding

Eine Einigung über die Europäische Richtlinie zur Gebäudeeffizienz noch in diesem Jahr steht auf Messers Schneide. Eine Beratung zur Neufassung der Richtlinie am 8. Dezember führte nicht zu einem Ergebnis. Am 19. Dezember besteht nun die letzte Chance, die Richtlinie unter der Präsidentschaft Estlands zu verabschieden. Das war das erklärte Ziel der Esten gewesen.

Nachdem der EU-Ministerrat und das Parlament ihre Positionen zum Vorschlag der Kommission bestimmt hatten, tagte am 7. November und 8. Dezember der Trilog. Das Gremium besteht aus Vertretern des Parlaments, der Kommission und des EU-Ministerrats als Vertretung der Mitgliedsstaaten, kurz Rat genannt. Trilog-Verhandlungen dienen der Aushandlung von Kompromissen.

"Ob es einen Kompromiss geben wird, hängt sehr von der Haltung des Rats ab. Er hat in mehreren Punkten wenig Flexibilität gezeigt", sagt Frances Bean, Projektmanagerin am Buildings Performance Institute Europe (BPIE), einem unabhängigen Brüsseler Think Tank.

Zwischenschritte bis 2050

Weit auseinander liegen Rat und Parlament im Punkt der langfristigen Renovierungsstrategien (Artikel 2a der Richtlinie), berichtet Bean: "Das Parlament will, dass die Mitgliedsstaaten Renovierungsstrategien verabschieden, die auf hohe Energieeffizienz bis 2050 hinführen und zwar mit messbaren Indikatoren für die Zwischenziele 2030 und 2040."

Der einzige Punkt, auf den sich der Trilog einigen konnte, sei Paragraph 3 in Artikel 2a gewesen, berichtet Bean weiter. Die Mitgliedstaaten sollen demnach Mechanismen einführen, um Projekte zu bündeln und so Investoren die Finanzierung von Renovierungen zu erleichtern, um die Risiken für Investoren und den Privatsektor im Zusammenhang mit Energieeffizienzmaßnahmen zu mindern und öffentliche Mittel zu nutzen und um Anreize für zusätzliche Investitionen aus dem privaten Sektor zu schaffen oder auf Marktversagen zu reagieren.

Keine Einigung gab es zu folgenden Punkten der Richtlinie:

Die Ausstattung von Gebäuden mit der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität. Der Rat forderte mehr Ausnahmen für den Fall, dass die Kosten eine bestimmte Grenze überschreiten.

Die Einführung des sogenannten Smart Readiness Indicators. Das Parlament möchte dafür einheitliche Regeln für alle Mitgliedsstaaten, der Rat nationale Berechnungsmethoden.

Die Datenbanken für den Energieverbrauch von öffentlichen Gebäuden. Der Entwurf der Richtlinie sieht vor, dass eine Datenbank für alle Stockwerke angelegt wird, die regelmäßig frequentiert werden und die größer als 250 Quadratmeter sind. Der Rat möchte nicht, dass die Daten veröffentlicht werden.

Den Inspektion von Anlagen der Gebäudeautomation. Das Parlament möchte solche Anlagen ab 2023 für Nicht-Wohngebäude verpflichtend machen. Inspektionen der Haustechnik will das Parlament nicht als Alternative zur Gebäudeautomatisierung sehen. Der Rat schon. Verpflichtungen zum Einbau von Gebäudeautomation lehnt er ab.

"Es gibt also noch viel, auf das man sich einigen muss", sagt Bean.

Einigung bei den Primärenergiefaktoren

Eine Übereinstimmung soll es allerdings zu Anhang 1 der Richtlinie gegen haben, berichtet Sibyl Steuwer vom BPIE. Der Anhang behandelt die Berechnung der Primärenergiefaktoren. Das ist ein Knackpunkt, weil ein hoher Anteil von Grünstrom im Netz nicht dafür genutzt werden soll, die Energiebilanz eines Gebäudes schönzurechnen. Das ist jedenfalls die deutsche Position.

In Punkt 1b des Anhangs heißt es dazu: "Bei den Primärenergiefaktoren wird der Anteil erneuerbarer Energie je Energieträger abgezogen, sodass bei der Berechnung folgende Energiearten gleichberechtigt sind: a) standortnah erzeugte Energie aus erneuerbaren Energiequellen (d. h. hinter dem Zähler erzeugte Energie, die als nicht geliefert betrachtet wird) und b) über den Energieträger gelieferte Energie aus erneuerbaren Energiequellen."

Offenbar hat sich der Trilog darauf geeinigt, dass zunächst der Energiebedarf eines Gebäudes berechnet werden soll und dann die Anrechnung der Erneuerbaren folgt, sagt Steuwer. "Parlament und Rat haben sich anscheinend irgendwo in der Mitte gefunden. Aber weil der Wortlaut uns nicht bekannt ist, haben wir dazu auch noch keine genaue Einschätzung", sagt sie. Das verweist auf ein grundsätzliches Problem des Trilogs: Im Gegensatz zu den sonst sehr transparenten Gesetzgebungsschritten der EU, in denen alle Versionen dokumentiert werden, ist der Trilog eine informelle Instanz mit wenig Transparenz.

Wenn sich der Trilog in diesem Jahr doch noch einigt, könnte die Gebäuderichtlinie aus dem Winterpaket mit sieben weiteren Richtlinien und Verordnungen ausgeklammert und früher als das Gesamtpaket verabschiedet werden. Erste Anzeichen, ob ein Kompromiss möglich ist, zeichnen sich möglicherweise schon am morgigen Freitag ab, wenn der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten tagt. von Susanne Ehlerding

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.