"Kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen und deren Mieter dürfen nicht über Gebühr belastet werden", fordert Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen angesichts des kürzlich veröffentlichten Vorschlags der Europäischen Union (EU) für eine Richtlinie zur Energieeffizienz, der derzeit im Europäischen Rat debattiert wird.
Entsprechend dem nun veröffentlichten Entwurf müssten alle kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen, soweit sie öffentliche Auftraggeber sind, künftig eine verpflichtende energetische Sanierungsrate von drei Prozent pro Jahr vorweisen können. "Dadurch würden nicht nur unzumutbare Belastungen für die Mieter entstehen, sondern die kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen würden auch in ihrer Leistungsfähigkeit überfordert", so Gedaschko. Nicht zuletzt wäre dies ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, denn die kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen würden hinsichtlich der Belastung ihrer Eigentumsrechte gegenüber den übrigen Wohnungsgesellschaften ungleich behandelt.
Der GdW fordert daher die EU auf, wenn überhaupt, nur Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand mit einer Sanierungspflicht zu erfassen. Die geplante Sanierungspflicht ist Teil des Energieeffizienzplans 2011, den die Europäische Kommission im März 2011 verabschiedet hatte. Mit dem Richtlinienentwurf sollen Aspekte des Energieeffizienzplanes in verbindliche Maßnahmen überführt werden, so auch die geplante Sanierungspflicht für die öffentliche Hand.
Darüber hinaus würden weitere in der Richtlinie geplante Neuregelungen das wirtschaftliche und sozialverträgliche Handeln der Wohnungsunternehmen gefährden. "Die in der Richtlinie vorgesehene monatliche Heizkostenabrechnung im Gegensatz zur derzeitigen jährlichen Abrechnung würde zusätzliche Abrechnungs- und Verwaltungskosten verursachen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen", erklärte GdW-Präsident Gedaschko.
Zudem führe eine monatliche Abrechnung zu monatlich stark schwankenden Heizkosten. Dies könne insbesondere bei Haushalten mit geringem Einkommen in den Wintermonaten Zahlungsschwierigkeiten verursachen. Ebenfalls kritisch sieht der GdW die vorgesehene Verpflichtung zum Einsatz von Wärmemengenzählern in Fällen, in denen in Deutschland bereits Heizkostenverteiler eingesetzt sind.
Hier müsse das Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigt werden. "Der Einsatz der Heizkostenverteiler erfüllt den Zweck der verbrauchsabhängigen Abrechnung. Wärmemengenzähler erhöhen lediglich die Kosten der Abrechnung, ohne wesentlichen Zusatznutzen im Rahmen der Heizkostenabrechnung", so Gedaschko. Quelle: GdW/pgl