Bausparer sollten auf rechtzeitige Abgabe der Anträge achten

Fristen für Zulagen zum Bauen enden im Dezember

Für viele staatliche Zulagen zum Bausparen ist es wichtig, Fristen zum Jahresende zu beachten.

Wer für eine eigene Immobilie spart oder sein Eigenheim finanziert, kann auf staatliche Unterstützung bauen: Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sollen den Weg ins eigene Zuhause erleichtern. Nur bis 31. Dezember gibt es noch die volle Förderung für das Jahr 2012.

Um sich die Auszahlung der staatlichen Zulagen und die individuellen Steuervorteile zu sichern, sollten Riester-Sparer noch vor Jahresende überprüfen, ob sie für die Jahre 2010 und 2011 ihre Zulageanträge gestellt und den erforderlichen Eigenbeitrag eingezahlt haben, rät die LBS West. Wichtig: Die Antragsfrist für das Jahr 2010 endet am 31. Dezember 2012.

Bestimmte Riester-Sparer haben zudem die Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge nachzuzahlen und sich so von der Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgeforderte Zulagen doch noch zu sichern. Diese Option besteht für alle abgelaufenen Beitragsjahre bis 2011. Wer genau noch nachzahlen kann, weiß der Anbieter.

Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält im Jahr 154 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro Kinderzulage. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2.100 Euro abzüglich der Zulagen.

Die Eigenbeiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt überprüft automatisch, ob dies für den Riester-Sparer neben den Zulagen einen zusätzlichen Steuervorteil bringt.

Als effektive Starthilfe für den Sparprozess auf das Wohneigentum vor allem für junge Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr - also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete).

Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie verfügen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter mit vermögenswirksamen Leistungen (VL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.

Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2012 zu bekommen: Die Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparkonto eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Dazu muss lediglich in der Steuererklärung die Anlage VL ausgefüllt und eine entsprechende Bescheinigung beigelegt werden. Quelle: LBS West / 117pgl

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