Ab dem 1. September werden zinsfreie Darlehen für energetische Renovierungsmaßnahmen in Frankreich nur noch bewilligt, wenn die ausführenden Handwerksbetriebe das Label RGE (Reconnu Garant de l'Environnement) besitzen. Zum 1. Januar 2015 gilt dies auch für die Gewährung von Steuergutschriften. Das entspricht dem Verfahren der deutschen Liste der Experten für Energieeffizienz.
Die Regierung will damit einerseits die Qualität der Arbeiten sichern und andererseits den Abruf der Förderinstrumente steigern, der bisher weit hinter den Zielsetzungen zurück bleibt. Die Sanierung von Gebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz hat in Frankreich bisher weder quantitativ noch qualitativ ganz überzeugen können. Eine halbe Million Wohnungen sollen pro Jahr unter dieser Maßgabe renoviert werden. Im Jahr 2013 waren es gerade einmal 160.000, davon rund 100.000 im öffentlichen Sozialwohnungsbereich und nur 60.000 im Privatsektor. Zudem haben viele Handwerksbetriebe das gesamtheitliche Denken an den Energiehaushalt eines Gebäudes noch nicht ausreichend in ihre Arbeiten integriert.
Eine größere Verantwortung für die Handwerksbetriebe soll nun in beiderlei Hinsicht Abhilfe schaffen. Die finanzielle Förderung durch zinsfreie Öko-Darlehen (èco-prêt à taux zéro, éco-PTZ) und Steuergutschriften für nachhaltige Entwicklung (crédit d'impôt développement durable, CIDD) ist in Zukunft nur noch möglich, wenn die beauftragten Firmen mit der Auszeichnung RGE zertifiziert sind. Diese wurde bereits 2011 geschaffen und Ende 2013 auf die Planung und Ingenieurdienstleistungen ausgeweitet. Seitdem die Koppelung von Förderung und Label im Juni 2013 angekündigt wurde, hat sich das Interesse des Handwerks merklich verstärkt. Ende 2013 waren gut 14.000 Betriebe zertifiziert. Bis zum Stichtag hofft die Regierung, etwa 30.000 Unternehmen zu erreichen.
Die garantierte Fachkenntnis der ausführenden Handwerker soll dabei nicht nur durch die bessere Beachtung von Energieeffizienzaspekten und die Einhaltung von Mindeststandards der Qualität der Arbeiten zugutekommen, sondern auch den Abruf von Krediten zur Gebäudesanierung beschleunigen. Lag es bisher an den kreditgebenden Banken zu überprüfen, ob die Konditionen eingehalten wurden und sich die Energieeffizienz tatsächlich erhöht hat, sollen dies zukünftig die zertifizierten Betriebe bestätigen. Es wird davon ausgegangen, dass die Kreditvergabe der Banken damit deutlich erleichtert wird, die mit dieser Aufgabe bisher eine erhebliche Zusatzbelastung getragen haben.
Um den Umfang der energetischen Sanierung weiter zu erhöhen, sieht der im Juni 2014 vorgestellte Entwurf für ein Gesetz zur Energiewende als zusätzliches Druckmittel die Verpflichtung vor, bei allen größeren Baumaßnahmen gleichzeitig Aspekte einer verbesserten Energieeffizienz zu beachten. Dies ist bei Arbeiten an Dächern und Außenwänden sowie bei Anbauten der Fall, bei denen etwa Wärmeisolierungen nun immer gleich mit ausgeführt werden müssen. Quelle: GTAI / pgl