Fondsstandortgesetz

Fondsstandortgesetz bringt Klimawende auf die Zielgerade

Die Bundesregierung will den Fondsstandort Deutschland stärken. Foto: Pixabay

Am 12. April fand eine Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum Fondsstandortgesetz statt. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht in ihr ein wichtiger Schritt zur Energiewende.

„Endlich ebnet der Gesetzgeber den Weg, damit Grundstücksunternehmen erneuerbare Energie selbst erzeugen können und mittels klimaneutraler Technologie an ihre Mieter zur Verfügung stellen können. Die Klima- und Gebäudetechnologie ist stets im Wandel. Hier sind Gesetze aus dem letzten Jahrhundert zum Teil nicht mehr zeitgemäß. Viele Betriebsvorrichtungen sind heute normaler Gebäudestandard und dürfen nicht durch veraltete Steuergesetze sanktioniert werden. Daher muss sichergestellt sein, dass nicht nur klimaschützende Einnahmen, sondern auch klimaproduktive Betriebsvorrichtungen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung nicht entgegenstehen“, sagt der Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Steuern, Dr. Hans Volkert Volckens, über die Expertenanhörung.

Bisher sind die Energieerzeugung und -abgabe an die Mieter mit so starken steuerlichen Risiken verbunden, dass im Gebäudesektor die Nutzung klimaneutraler Technologien allein aus steuerlichen Gründen mitunter unterblieben ist. Denn der Vermietungstätigkeit der Unternehmen droht im Falle der Ausübung dieser klimabegünstigenden Tätigkeiten eine unverhältnismäßige gewerbesteuerliche Zusatzbelastung.

„Die kürzlich veröffentlichte Klimabilanz der Bundesregierung hat gezeigt, dass wir im Gebäudesektor noch einen weiten Weg vor uns haben. Es wird nur gelingen, die Energiewende hier weiter voranzutreiben, wenn der Gesetzgeber das Steuerrecht zukunftsorientiert ausgestaltet und fortlaufend an die technischen Entwicklungen anpasst. Dann kann die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien, wie Photovoltaik, und der Betrieb von E-Ladestationen im Gebäudesektor Einzug halten“, ergänzt Volckens.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Fondsstandortgesetz stieß am 12. April 2021 in einer Anhörung im Finanzausschuss auf Teils heftige Kritik. Mit der Neuregelung soll die Emission von Fonds in Deutschland attraktiver und die Versorgung von Start-ups mit Wagniskapital besser werden. Dazu sollen steuerliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen gebündelt werden.

Quelle: ZIA / Deutscher Bundestag / Delia Roscher

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