Einsparpotenziale in Liegenschaften erschließen

Förderung für Contracting verlängert

Wie Kommunen, Vereine oder Unternehmen mit Contracting sparen können, zeigen Experten. © Interhyp

Das Bundeswirtschaftsministerium hat kurz vor Ende des Jahres 2017 das Förderprogramm "Beratungen zum Energiespar-Contracting" verlängert. Damit können sich Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen auch 2018 eine Beratung zur Umsetzung von Energiesparprojekten mittels Contracting fördern lassen.

Die bisherige Richtlinie wurde fortgeschrieben: Förderkonditionen und Verfahren gelten unverändert. Nach wie vor ist das Bafa für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig. Das Förderprogramm "Beratungen zum Energiespar-Contracting" unterstützt Antragsteller dabei, eine unabhängige und qualifizierte Beratung zum  Contracting in Anspruch zu nehmen und dadurch Energieeinsparpotenziale in den eigenen Liegenschaften zu erschließen.

In einem ersten Arbeitsschritt überprüft ein vom Bafa zugelassener Experte (Projektentwickler) die Liegenschaften und Anlagen des Auftraggebers auf Eignung und gibt Empfehlungen zum potenziell besten Energiesparmodell ab (Orientierungsberatung).

Aufbauend auf dieser Analyse unterstützt der Experte in einem zweiten Schritt entweder die Umsetzung eines Energiespar-Contracting-Projekts (Umsetzungsberatung) oder, wenn es sich als nicht geeignet erweist, die Ausschreibung anderer Contracting-Modelle (Ausschreibungsberatung). Die Orientierungsberatung sowie entweder die Umsetzungs- oder die Ausschreibungsberatung werden gefördert. Quelle: Bafa / sue

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