Die bisherige Richtlinie wurde fortgeschrieben: Förderkonditionen und Verfahren gelten unverändert. Nach wie vor ist das Bafa für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig. Das Förderprogramm "Beratungen zum Energiespar-Contracting" unterstützt Antragsteller dabei, eine unabhängige und qualifizierte Beratung zum Contracting in Anspruch zu nehmen und dadurch Energieeinsparpotenziale in den eigenen Liegenschaften zu erschließen.
In einem ersten Arbeitsschritt überprüft ein vom Bafa zugelassener Experte (Projektentwickler) die Liegenschaften und Anlagen des Auftraggebers auf Eignung und gibt Empfehlungen zum potenziell besten Energiesparmodell ab (Orientierungsberatung).
Aufbauend auf dieser Analyse unterstützt der Experte in einem zweiten Schritt entweder die Umsetzung eines Energiespar-Contracting-Projekts (Umsetzungsberatung) oder, wenn es sich als nicht geeignet erweist, die Ausschreibung anderer Contracting-Modelle (Ausschreibungsberatung). Die Orientierungsberatung sowie entweder die Umsetzungs- oder die Ausschreibungsberatung werden gefördert. Quelle: Bafa / sue