Für Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften ändert sich einiges bei Förderung und Zuschüssen in der Gebäudesanierung. Einige Teilleistungen wie Thermographie werden künftig nicht mehr ohne Weiteres gefördert, in anderen Bereichen gab es Erhöhungen und Verbesserungen der Förderkonditionen. Damit reagiert die Politik auf die Tatsache, dass 2014 im Vergleich zum Vorjahr das Fördervolumen deutlich zurückgegangen ist. Mit Spannung erwartet wird weiter die für Februar von der Politik versprochene Entscheidung zur Steuerförderung für die Gebäudesanierung.
Im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (151) gibt es um fünf Prozentpunkte höhere Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser. Sie betragen im Programm Enegieeffizient Sanieren 151 dann bis zu 16.875 Euro. Tilgungszuschüsse sind Teile des Darlehens, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Außerdem gibt es mit einer Förderzusage in den Investitionsförderprogrammen für Energieeffizientes Sanieren (151/152, 430) auch den Anspruch des Bauherrn auf eine zusätzliche Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung im Zuschussprogramm "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung" (431).
Mehr Fördergeld gibt es seit Jahresbeginn für die kleinen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, die novellierte Mini-KWK-Richtlinie ist in Kraft. Damit wird die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich verbessert, eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt und die Anwendung der Richtlinie vereinfacht. Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden angehoben.
Außerdem gibt es künftig eine Bonusförderung für "Wärmeeffizienz" von 25 Prozent. Dazu muss es einen zweiten Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung geben. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich der Heizung erfolgen. Dadurch wird die thermische Effizienz und damit der Gesamtwirkungsgrad der geförderten Mini-KWK-Anlagen verbessert. Die Bonusförderung "Stromeffizienz" von 60 Prozent soll Impulse zur beschleunigten Markteinführung von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz wie Brennstoffzellen, auslösen.
Die Kriterien sind in der Richtlinie in einer Tabelle festgehalten. Die Antragstellung ist seit 1.1.2015 beim Bafa möglich. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen mit der Absicht, die Förderung nach dieser Richtlinie in Anspruch nehmen zu können, ist nicht möglich. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist.
Für Projekte zum Energiespar-Contracting in kleinen und mittleren Unternehmen und Kommunen gibt es seit Anfang 2015 Förderung durch das Bafa. Anträge können ab Februar gestellt werden.
Zum Januar 2015 sind die Vergütungssätze für neu errichtete Solaranlagen leicht gesunken. Die bundesweite Einspeisevergütung etwa für kleine PV-Anlagen auf Hausdächern beträgt jetzt 12,56 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 0,3 Cent weniger als vor der EEG-Novelle im Sommer 2014.
Ab 1. März 2015 steigen die Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen auf eine Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis zu maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten gibt es für die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder einer Beiratssitzung. Vorgesehen sind maximal 500 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften können außerdem auch dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn nicht die komplette Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Ein Bonus für Thermographie und Beratung zur Stromeinsparung ist ab 1. März ist nicht mehr vorgesehen, wer den möchte, muss sich sputen. von Pia Grund-Ludwig