Kombination von Zuschuss und Kredit ab 1. März möglich

Förderkonditionen für neues KfW-Programm online

Die Konditionen für das neue KfW-Programm zum Umstieg auf Erneuerbare ist online. Es erlaubt die Kombination mit Bafa-Mitteln.

Am 1. März startet das KfW-Förderprogramm 167, das eine Kombination von KfW-Kredit und Zuschuss durch das Bafa beim Einsatz erneuerbarer Energien erlaubt. Anträge und Konditionen sind online.

Anträge stellen können alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investor).

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien nach den Förderbedingungen des Bafa für Investitionszuschüsse aus dem Marktanreizprogramm.

Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche, Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW, Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass für das Wohngebäude eine Heizungsanlage vor dem 1. Januar 2009 installiert wurde.

Zum geförderten Gebäudebestand zählen Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde. Sofern das Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird, ist eine zentrale Heizungsanlage und/ oder eine zentrale Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude förderfähig.

Im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen (Umwidmung) sind Maßnahmen zur Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien förderfähig, wenn die Nutzungsänderung den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (insbesondere den bauordnungsrechtlichen Vorschriften) entspricht. Es darf sich nicht um eine Neubaumaßnahme handeln.

Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieberater sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Funktion der Heizungsanlage erforderlich sind. Dazu zählen auch Heizungsoptimierung und der hydraulische Abgleich. Es können grundsätzlich Bruttokosten (inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden.

Alle Maßnahmen müssen den Bestimmungen des Marktanreizprogramms gemäß der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" in der jeweils geltenden Fassung entsprechen, sofern nicht die Bestimmungen dieses Programmmerkblattes eine anderslautende Regelung vorsehen.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Programmziel ist die ergänzende Kreditfinanzierung in der Kombination mit Zuschüssen der Bafa-Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien. Weiterhin ist eine Kombination mit den KfW-Programmen "Energieeffizient Sanieren - Kredit (Programmnummer 151/152) oder - Investitionszuschuss (Programmnummer 430)" sowie eine Förderung für eine weiterführende energetische Fachplanung und Baubegleitung aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung" (Programmnummer 431) möglich.

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Banken, Sparkassen und Versicherungen, welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Maßgeblich ist der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Als Programmnummer ist 167 anzugeben. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung. Beim Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden/ Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.

Außerdem sind seit dem 1. März die Tilgungszuschüsse für KfW-Kredite um bis zu 3.750 Euro gestiegen. Die Hausbesitzer bekommen vom Staat umso mehr Geld geschenkt, je effizienter sie sanieren. Der Höchstbetrag wird ausgezahlt, wenn der Bauherr seine Altbauimmobilie auf den Stand eines Effizienzhauses 55 bringt. Quelle: KfW / pgl

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