Auch regionale Energieversorger und Unternehmen wollen unterstützen

Fördergelder für Hochwasser-Geschädigte

Derzeit werden von Bund und Ländern sowohl für hochwassergeschädigte Haushalte, private Hauseigentümer und Vermieter als auch für Unternehmen notwendige Förderprogramme auf den Weg gebracht. Der Hochwasser-Hilfsfonds der Bundesregierung wird 8 Milliarden Euro betragen, gemeinsam mit den Ländern sollen damit Soforthilfen in Form von Zuschüssen bereitgestellt werden. Bayern gibt 1.500 Euro Zuschuss pro Haushalt als Soforthilfe, Sachsen 1.000 Euro je Gebäude.

In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen können betroffene mit 400 Euro je Erwachsenen sowie 250 Euro je Kind rechnen. Zudem stellt die KfW privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Mio. Euro zu besonders günstigen Konditionen ab 1 Prozent zur Verfügung.

Neben staatlichen Finanzhilfen wollen auch regionale Energieversorger und Unternehmen, u.a. der Heizungsbranche, betroffene Hauseigentümer unterstützen. Durchfeuchtete Wände und Decken müssen durch zusätzliche Energie für Lüftungs- oder Heizgeräte getrocknet werden. Die durch überflutete Heizungskeller oft defekten Heizungsanlagen müssen repariert oder sogar erneuert werden. Energieversorger geben geschädigten Kunden mitunter Nachlässe und Gutschriften auf die Jahresstromabrechnung, um so den erhöhten Bedarf an Gas, Fernwärme oder Strom zum Trockenheizen der Gebäude zu kompensieren. Viele Heizungshersteller geben in Sonderaktionen Zuschüsse von 250 bis zu 750 Euro für einen neuen Heizkessel. Erforderliche Ersatzteile wie ein neuer Brenner oder eine neue Heizungsregelung werden teilweise zum Rabatt von 10 Prozent und mehr angeboten.

Betroffene können sich über die kostenlose Fördermittelauskunft unter www.foerderdata.de informieren und sich diese und weitere finanzielle Unterstützung in Form von Fördergeldern sichern. Derzeit stehen über 6.000 Förderungen zum Bauen, Modernisieren und Energiesparen in Deutschland bereit. Zur Heizungsmodernisierung und Erneuerung werden beispielsweise über 1.600 Fördermöglichkeiten angeboten, 87 Prozent davon in Form regionaler Zuschüsse von Städten, Gemeinden und Energieversorgern. Weitere Fördergelder im Bezug auf Hochwasserschäden an Gebäuden gibt es etwa für eine erforderliche Fassadensanierung, eine notwendige Innenraumsanierung oder sonstige Sanierungsmaßnahmen.

Oft stellt allerdings die Auswahl und Beantragung von Förderprogrammen eine große Hürde dar. Es gilt verschiedenste Förderprogramme mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und -beschränkungen, Antragsverfahren, Zeit- und Terminsetzungen, Förderkonditionen und Kumulationsmöglichkeiten zu durchleuchten. Auch hier gibt es auf www.foerderdata.de im febis-Fördermittelservice tatkräftige Unterstützung von unabhängigen Fachleuten. Ingenieure, Architekten und Energieberater recherchieren die bestmögliche Förderung für etwa eine geplante Heizungserneuerung individuell, optimieren das Angebot auf Förderfähigkeit und kümmern sich um die Antragsformulare.

Das spart Zeit und sichert zusätzliche Fördergelder in Höhe von 10 Prozent bis zu 35 Prozent der
Investitionskosten. Damit kann nicht nur die Schadensbeseitigung mühelos und zeitnah angegangen werden, auch die unerwarteten Kosten werden so deutlich reduziert. Quelle: febis / 117pgl

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