35 Prozent erneuerbare Energien im Gesamtmix bis 2030

EU-Parlament will mehr Energieeffizienz

Hinter der Fassade des EU-Parlaments wurden ambitionierte Beschlüsse gefasst. © Ehlerding

Das Europaparlament hat am Mittwoch seine Position zur EU-Governance-Verordnung und zur Neuauflage der Energieeffizienzrichtlinie bestimmt. Es legte ein Ausbauziel für erneuerbare Energien bis 2030 von mindestens 35 Prozent am Gesamtenergiemix von Stromerzeugung, Wärme und Verkehr fest. Das Energieeffizienzziel lautet auf mindestens 35 Prozent Minderung gegenüber einem Referenzszenario. Bis spätestens 2050 streben die Abgeordneten die vollständige Treibhausgasneutralität der EU an.

Das Parlament reagiert damit auf einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Paket "Saubere Energie für alle Europäer" – auch Winterpaket genannt. Die Governance-Verordnung legt die EU-Klimaziele bis 2030, den Weg dahin sowie die regelmäßige Überprüfung des Erreichten fest. Sie ist im Einklang mit der Überprüfung der Klimaziele von Paris getaktet.

Das europäischen Parlament wird die Governance-Verordnung nun in seinen Fachausschüssen behandeln. Federführend ist der Industrieausschuss ITRE. Der im Verfahren ebenfalls beteiligte Energieministerrat aller Mitgliedsstaaten hatte seine Position im Dezember festgelegt. Sie liegt bei 27 Prozent erneuerbarer Energie am Gesamtmix. Auch die EU-Kommission hatte 27 Prozent vorgeschlagen. Als Energieeffizienzziel streben beide 27 Prozent mit einer möglichen Steigerung auf 30 Prozent an.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) lobte das Votum für das Energieeffizienzziel und die Stärkung des Artikels 7 der Richtlinie, der die Mitgliedstaaten zu jährlichen Energieeffizienzfortschritten im Endverbrauchssektor anhält. "Klare und ambitionierte europäische Rahmenbedingungen sind wichtige Treiber für gemeinsame politische Fortschritte in allen EU-Ländern und damit für Marktentwicklung und Innovationen in diesem wichtigen Kernbereich der Energiewende. Dafür hat das EU-Parlament heute ein starkes Statement abgegeben. Wir hoffen, dass sich der Rat mit Unterstützung der künftigen Bundesregierung anschließen wird", sagte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff.

Keine Sanierungsverpflichtung für Sozialwohnungen

 

Der Antrag, eine verpflichtende Sanierungsrate in Höhe von drei Prozent pro Jahr auf die Gebäude von Ländern, Kommunen und Sozialwohnungen auszuweiten, wurde abgelehnt. "Wir begrüßen dieses Ergebnis ausdrücklich", erklärte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Der Deutsche Mieterbund und der GdW hatten im Vorfeld vor negativen Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau und die Mieter kommunaler und öffentlicher Wohnungsunternehmen in Deutschland gewarnt.

"Eine unverhältnismäßige Belastung für die sozial orientierten Vermieter und insbesondere einkommensschwächere Mieter in Deutschland wurde vermieden. Das ist ein großer Erfolg für die Wohnungswirtschaft und ihre Mieter", so Gedaschko. "Es bleibt zu wünschen, dass zukünftig auf solche unrealistischen, und für die Energiewende schädlichen Vorschläge verzichtet wird."

Beratungen bis mindestens April

Mit Verhandlungen im sogenannten Trilog, wenn EU-Kommission und Fachminister mit dem Parlament über die beiden Gesetzesvorhaben beraten, ist frühestens im April zu rechnen. Tritt die Governance-Verordnung in Kraft, wird sie unmittelbar gelten. Die Energieeffizienzverordnung muss noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Winterpaket mit seinen vier Verordnungen und vier Richtlinien soll vor der Neuwahl des Europaparlaments im Mai 2019 verabschiedet sein. Gesetzesvorhaben aus der alten Legislaturperiode werden danach nichtig.

Als erste hat die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie bereits die meisten Stufen des Gesetzgebungsprozesses durchlaufen. sue

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