Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die Bundesregierung Brüssel bisher nicht über die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie informiert hat. "Wenn ein Staat das nicht kommuniziert, startet automatisch das Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrages", zitieren mehrere deutsche Medien eine Sprecherin von Energiekommissar Günther Oettinger. Die Energieeffizienzrichtlinie wurde Ende 2012 nach heftigen Diskussionen in den europäischen Gremien verabschiedet.
Sie sieht vor, dass die EU-Staaten ihren Energieverbrauch um 20 Prozent gegenüber 2008 reduzieren. Wirklich verbindliche Verpflichtungen sind jedoch nur wenige enthalten, so zum Beispiel die jährliche Sanierungsquote von drei Prozent der öffentlichen Gebäude, die den Zentralregierungen gehören, wenn deren Nutzfläche 250 Quadratmeter überschreitet. Außerdem müssen die Mitgliedsstaaten ihren Endenergieverbrauch ab 2014 bis zum Jahr 2020 um jährlich 1,5 Prozent senken.
Zusätzlich sind in der europäischen Richtlinie zahlreiche Fristen vorgesehen zu denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission Mitteilungen über quantitative Ziele, energetische Kennzahlen oder strategische Ausrichtungen übermitteln müssen. Bis zum 5. Juni 2014 hätte die Effizienzrichtlinie in das nationale Recht Eingang finden müssen.
Tatsächlich hat die Bundesregierung zum 5. Juni lediglich eine teilweise Umsetzung der Richtlinie nach Brüssel gemeldet und eine Nachmeldung noch ausstehender Aspekte angekündigt. So meldete sie einer Mitteilung des BMWi zufolge ein kumuliertes Einsparziel von 1.758 Petajoule (PJ) für den Zeitraum bis 2020. Weiterer Bestandteil der Meldung sei die Angabe, welchen Einspareffekt bereits eingeführte Energieeffizienzmaßnahmen haben, so das Ministerium weiter. Die Höhe der auf das Einsparziel anrechenbaren Einsparungen seien mit 1.476 PJ beziffert worden.
Wie die verbleibende Lücke geschlossen werden kann, soll der im Koalitionsvertrag angekündigte Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) aufzeigen. Dieser wird derzeit ausgearbeitet und soll in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden. Die Bundesregierung hat eine finale Meldung zur Umsetzung von Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie angekündigt, wenn mit dem NAPE über die Weiterentwicklung und Verstärkung von Effizienz-Maßnahmen entschieden worden ist.
Unterdessen nehmen Verbände wie der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU zum Anlass, von der Bundesregierung mehr Anstrengungen in Sachen Energieeffizienz zu fordern. "Die Bemühungen, im Gebäudebereich weniger fossile Brennstoffe zu verbrauchen, sind bisher sehr überschaubar", stellt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski fest.
Vier von fünf Heizungsanlagen seien veraltet. Durch den Austausch dieser Heizungen ließe sich viel Energie einsparen. Der Sanierungsmarkt stagniere jedoch – vor allem aufgrund fehlender finanzieller Anreize. Der BWP fordert daher eine effektive, bedürfnisorientierte Förderpolitik – dazu gehören aus seiner Sicht unter anderem ein vereinfachtes und aufgestocktes Marktanreizprogramm (MAP) sowie steuerliche Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen – vor allem aber auch ein funktionierender Markt. "Wärmepumpen-Strom ist anders als andere Heizenergieträger mit einer Vielzahl von Steuern, Umlagen und Abgaben belastet. Die Effizienztechnologie Wärmepumpe wird so massiv benachteiligt, so der BWP-Geschäftsführer. Quelle: sth / BWP