Nur die Hälfte der 28 EU-Mitgliedstaaten haben die vereinbarten nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne fristgerecht bis zum 30. April 2014 eingereicht. Vor dem Hintergrund des EU-Gipfels Ende Juni 2014 hat ein Verbändebündnis deshalb noch einmal ehrgeizige Ziele angemahnt, die auch durchgesetzt werden. Es sei aus "Sicht der zeichnenden Verbände von elementarer Bedeutung, nicht nur ein EU-weit verbindliches Ziel zu etablieren, sondern dies auch verbindlich auf die nationalen Ebenen zu übertragen", heißt es in dem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Zu den Unterzeichnern gehören Naturschutzverbände, Gewerkschaften und die Verbraucherzentrale.
Noch hat Deutschland selbst aber Nachholbedarf. Wie 14 weitere EU-Mitgliedstaaten hat Deutschland noch keinen Plan an die EU-Kommission übersandt, der erreichbare Energiesparziele bis 2020 festlegt und erklärt, was bisher unternommen wurde und welche zukünftigen Schritte geplant sind. Noch im Februar 2014 hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geantwortet, man werde den Plan fristgerecht bis 30. April vorlegen.
Die EU-Kommission kommentierte den Verzug der entsprechenden Mitgliedstaaten bisher nicht, nahm jedoch die Analyse der eingegangenen Pläne auf. Zunächst habe sie jedoch nicht vor, Sanktionen gegen die Länder mit Entwicklungsrückstand zu verhängen.
Das Energieeffizienzziel der Richtlinie liegt bei 1.483 Millionen Tonnen Erdöläquivalent Primärenergie oder 1.086 Millionen Tonnen Erdöläquivalent Endenergie. Die Mitgliedstaaten müssen bestimmte Energieeinsparungen während des Zielzeitraums von 2014 bis 2020 verbindlich gestalten. Die Energieeffizienz im Haushalts-, Industrie -und Verkehrssektor erfordern darüber hinaus alle drei Jahre einen weiteren nationalen Aktionsplan.
Zu den wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie gehört, dass Zentralstaaten verpflichtet sind, ab dem 1. Januar 2014 jährlich 3 Prozent der Gebäude, die in ihrem Besitz sind oder von ihnen genutzt werden zu renovieren. Von dieser Quote ist Deutschland nach wie vor weit entfernt.
Die Verbände forderten, die für 2020 und 2050 formulierten nationalen Ziele zur Verringerung des Primärenergie-, Strom- und Wärmeverbrauchs sowie zur Steigerung der Energieproduktivität gesetzlich festzuschreiben. Erforderlich sei auch eine zentrale Koordinierung aller Energieeffizienzmaßnahmen auf Bundesebene. Die Bundesregierung müsse zudem dafür sorgen, dass Wirtschaft, öffentliche Hand und private Verbraucher mehr als bisher zu freiwilligen Energieeffizienzmaßnahmen motiviert würden. Dafür seien unbefristete und ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Einkommensschwache Haushalte müssten mit gezielten Investitionsprogrammen beim Energiesparen unterstützt werden. Außerdem müsse ein Energieeffizienz-Rat einberufen werden, der Wirtschaft und Zivilgesellschaft in die Erstellung des angekündigten nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz einbeziehe.
In der EU selbst sind sich derzeit Parlament und Kommission nicht einig über das weitere Vorgehen. EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy und Kommissionschef José Manuel Barroso setzen sich dafür ein, dass das Stromeinsparziel bis 2030 bei 25 Prozent und damit nur 5 Prozentpunkte über dem Ziel für 2020 liegt. Das EU-Parlament fordert eine Stromspar-Pflicht von 40 Prozent bis 2030. von Pia Grund-Ludwig