Kommission, Parlament und Rat erzielen Kompromiss

EU-Gebäuderichtlinie so gut wie beschlossen

Die Lademöglichkeiten für Elektroautos an Gebäuden waren einer der Streitpunkte gewesen. © Ehlerding

Die neue EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz ist fast fertig ausgehandelt. Kurz vor Ende der estnischen Ratspräsidentschaft ist es Kommission, Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten gelungen, einen Kompromiss zu finden. Der entsprechende Text ist aber noch nicht öffentlich. Aus den Pressemitteilungen der drei Gremien lässt sich ablesen, dass sich Kommission und Parlament mit vielen ihrer Vorstellungen nicht gegen den Rat durchsetzen konnten. 

Die Neuauflage der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) war bis Dienstagabend Gegenstand eines zähen Ringens im Vermittlungsausschuss gewesen. Am Ende war den Beteiligten die Erleichterung anzumerken, die Richtlinie beim sogenannten Trilog über die Bühne gebracht zu haben: "Glücklich, dass wir uns bei der EPBD endlich in der Mitte getroffen haben – mit einem ehrgeizigen und klaren Signal, dass wir die Gebäude in Europa verbessern wollen", twitterte der zuständige Abgeordnete für die Richtlinie, der Däne Bendt Bendtsen (Konservative Volkspartei).

Der für die Energieunion zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Maroš Šefčovič, sagte: "Der Kampf gegen den Klimawandel beginnt zu Hause. Mehr als ein Drittel der Emissionen in der EU wird in Gebäuden produziert. Indem wir sie renovieren und intelligent machen, schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe: Die Energierrechnungen, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt. Und da die Technologie die Grenzen zwischen den Sektoren verwischt hat, schaffen wir auch eine Verbindung zwischen den Gebäuden und der Elektromobilität und helfen, das Stromnetz zu stabilisieren."

Der Kommissar für Energie und Klima, Miguel Arias Cañete, ist weniger zufrieden. Diese erste Einigung auf einen Gesetzesvorschlag im Paket "Saubere Energie für alle Europäer" mit insgesamt acht Gesetzesvorhaben sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung. "Aber ich hätte es vorgezogen, wenn wir ehrgeizigere Verpflichtungen bei den Lademöglichkeiten für Elektroautos in Nicht-Wohngebäuden gesehen hätten. Das wäre mehr im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Abkommen von Paris gewesen. Aber die neue Richtlinie wird Jobs vor Ort schaffen, den Verbrauchern Geld sparen und ihre Lebensqualität erhöhen", sagte Cañete.

Nationalstaaten verwässern Kommissionsvorschlag

In einer Synopse stehen die unterschiedlichen Positionen, mit denen die Parteien in die Verhandlungen gingen. Schon zwei Runden waren ohne Ergebnis verlaufen. Am ehesten lässt sich aus der Pressemitteilung des Rates herauslesen, in welche Richtung es mit der Richtlinie nun geht:

  • Die Mitgliedstaaten sollen langfristige Renovierungsstrategien entwickeln, um bis 2050 einen hocheffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand zu schaffen. Streitpunkt waren die zeitlichen Abstände und die Detailliertheit gewesen. Dazu verlautete bisher noch nichts
  • Um die Investitionen richtig zu steuern, sollen besonders kleine und mittlere Unternehmen einbezogen werden und die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz als erste adressiert werden
  • Die finanziellen Risiken für Investitionen in Energieeffizienz sollen gemindert werden
  • In neuen und umfassend renovierten Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen soll mindestens eine Lademöglichkeit für Elektroautos geschaffen werden. Für mindestens einen von fünf Parkplätzen soll eine Vorverkabelung gezogen werden. Über Lademöglichkeiten in Wohngebäuden gibt es keine Aussage
  • Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2025 eine Regelung treffen, wie viele Lademöglichkeiten es in Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Parkplätzen geben soll
  • Die Kommission wird einen sogenannten Intelligenzindikator entwickeln. Er soll anzeigen, wie stark ein Gebäude seinen Betrieb an die Erfordernisse der Bewohner und des Netzes anpassen kann
  • Freiwillig wird die Einführung von Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz von öffentlichen Gebäuden sein
  • Die Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, wie und in welchem Rhythmus Heizungen und Klimaanlagen in Gebäuden inspiziert werden. Die Leistungsgrenze, ab der inspiziert werden muss, beträgt 70 Kilowatt. Automatisierungssysteme müssen ab 2025 nur dann eingebaut werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Es wird weiterhin erlaubt sein, Automatisierungssysteme durch Alternativen wie Beratungen zu ersetzen. Die Kommission wollte dies streichen

Beim letzten Punkt hatten elf technische Verbände kurz vorm Trilog noch versucht, das Ruder herumzureißen und Gebäudeautomation verpflichtend zu machen. Dafür hatten sie in einem offenen Brief an die drei Verhandlungsparteien appelliert. Vergeblich.

Berechnung des Primärenergiefaktors unklar

Noch gar keine Informationen gibt es über die Berechnung des Primärenergiefaktors. Auch dies war umstritten. Ein hoher Anteil von Grünstrom im Netz sollte nach Ansicht Deutschlands nicht dafür genutzt werden können, die Energiebilanz eines Gebäudes schönzurechnen.

Reaktionen gibt es bisher auf den Kompromiss nur wenige - wohl auch deshalb, weil noch kein Text vorliegt. Die Energieexpertin der Grünen im Bundestag, Julia Verlinden, sagte: "Die gestern vereinbarte Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie ist ein starkes Signal, dass im Gebäudebereich viel mehr passieren muss. Das gilt insbesondere für Deutschland, wo die energetische Sanierung viel zu langsam vorankommt. Bisher konnte die Bundesregierung nicht mal eine Antwort darauf geben, wie sie die Sanierungsquote in Deutschland überhaupt definiert – geschweige denn, wie hoch sie liegt. Auch den von der EU längst geforderten Niedrigstenergie-Standard für Neubauten hat die Regierung noch immer nicht festgelegt. Dieser muss zukunftsorientiert sein und dem KfW Effizienzhaus 40 entsprechen", fordert Verlinden.

Nach Angaben der EU-Kommission verbrauchen Gebäude in Europa 40 Prozent der Endenergie. 75 Prozent der Gebäude seien nicht energieeffizient. Je nach Mitgliedsstaat werden pro Jahr nur 0,4 bis 1,2 Prozent der Gebäude renoviert. Die Bauindustrie trägt neun Prozent zum Bruttoinlandsprodukt der EU bei und hat 18 Millionen Beschäftigte.

18 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht

Nach der politischen Einigung wird am heutigen Donnerstag der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten über das Ergebnis informiert. Normalerweise ist hier kein Widerspruch zu erwarten, wobei es auch schon Ausnahmen gegeben hat. Etwa als 2013 neue Grenzwerte für den CO2-Ausstoß von Pkw festzustehen schienen und dann im Ausschuss gekippt wurden.

Der provisorische Text der Richtlinie soll bis Januar feststehen und muss dann noch von Parlament und Rat abgesegnet werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. von Susanne Ehlerding

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