Für die Bürgerenergie relevant sind die Zusätze zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie in Artikel 21, der sich mit Prosumern beschäftigt. Dort wurde ergänzt: "Eigenverbraucher von erneuerbaren Energien dürfen selbst erzeugten Strom, der innerhalb ihres Gebäudes bleibt, ohne irgendwelche Gebühren, Entgelte oder Steuern verbrauchen". Das soll auch für gespeicherten Strom gelten.
Als Mengenbegrenzung werden wohl zehn Megawattstunden pro Jahr gelten, schätzt Sebastian Mang, Greenpeace EU-Energiereferent. Diese Grenze wird jedenfalls im nächsten, schon von der Kommission vorgeschlagen Absatz, genannt. Bis zu dieser Menge dürfen Prosumer nicht als Energieversorger mit dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand eingestuft werden.
Weiter hat der Ausschuss in die Richtlinie geschrieben, dass Prosumer leichteren Zugang zu Finanzierung bekommen sollen und es Anreize für Gebäudebesitzer geben soll, ihren Mietern den Eigenverbrauch zu ermöglichen. Bei der Einspeisevergütung soll die Entlastung des Stromnetzes durch Eigenverbrauch berücksichtigt werden, hat der ITRE beschlossen.
Über die Richtlinie wird nun im Januar noch einmal im Parlament abgestimmt. Mang glaubt, dass die Änderungen zur Bürgerenergie durchgehen werden. Im März wird der Trilog sich dann abschließend mit der Richtlinie befassen. sue